Polizist unter Missbrauchsverdacht

München (dpa/lby) - In einem Missbrauchsfall bei der Polizei weiten sich die Ermittlungen aus. Ein Polizist aus dem Münchner Umland sitzt wegen des Verdachts von zunächst zwei Sexualstraftaten seit knapp zwei Wochen in Untersuchungshaft.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München (dpa/lby) - In einem Missbrauchsfall bei der Polizei weiten sich die Ermittlungen aus. Ein Polizist aus dem Münchner Umland sitzt wegen des Verdachts von zunächst zwei Sexualstraftaten seit knapp zwei Wochen in Untersuchungshaft. "Es haben sich inzwischen mehr Verdachtsmomente ergeben, und die prüfen wir gerade mit der Staatsanwaltschaft München II", sagte ein Sprecher vom Landeskriminalamt (LKA) am Dienstag. "Wir haben mehrere mutmaßliche Opfer identifizieren können, aber wir haben noch nicht mit allen gesprochen." Zu einem Bericht in der "Süddeutschen Zeitung", nach dem der Mann knapp 20 Jahre bei der Starnberger Polizei beschäftigt und längere Zeit auch als Jugendwart bei der Feuerwehr tätig war, äußerte sich der Sprecher nicht.

Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen um sexuellen Missbrauch eines Jugendlichen durch eine Anzeige in der zweiten Februarhälfte, die einen Fall von vor wahrscheinlich mehr als 15 Jahren betraf. Fast zeitgleich habe sich laut LKA ein Vater an die Polizei gewandt: Sein Sohn habe während eines Schülerpraktikums bei der Polizei einen Beamten kennengelernt, der dem Sohn nach dem Praktikum pornografische Fotos und Filme geschickt haben soll.

Wenn gegen Polizeibeamte wegen Straftaten im Zusammenhang mit ihrer polizeilichen Tätigkeit ermittelt wird, ist beim LKA das Dezernat 13 - Interne Ermittlungen - zuständig.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.