Polizist muss wegen sexueller Übergriffe ins Gefängnis

Vor Gericht bestritt er die Vorwürfe, doch das Landgericht Ansbach sah es als erwiesen an, dass ein Beamter im Dienst zwei Mal sexuell übergriffig wurde. In einem Fall vergriff er sich demnach an einer heute 76-Jährigen.
dpa |
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Justitia mit Taube. Foto: Arne Dedert/Archivbild
dpa Justitia mit Taube. Foto: Arne Dedert/Archivbild

Ansbach (dpa/lby) - Das Landgericht Ansbach hat einen Polizeibeamten wegen sexueller Übergriffe im Dienst zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Die Kammer sah es am Montag als erwiesen an, dass der 57-Jährige zwei Frauen in deren Wohnungen besuchte und sie unsittlich berührte. Der suspendierte Beamte verliert damit seinen Job und auch seine Pensionsansprüche. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Einer heute 76-jährigen Rentnerin griff der Mann nach Überzeugung der Richter an die Brust und nutzte dabei seine Position als Polizist aus. Weil er dabei außerdem seine geladene Dienstwaffe mitführte, wurde er in diesem Fall wegen eines schweren sexuellen Übergriffs verurteilt.

Im zweiten Fall verurteilte das Gericht den bereits vom Dienst suspendierten Beamten wegen sexueller Belästigung - dabei soll er einer heute 50-jährigen Frau unvermittelt an die Brust gegriffen und verlangt haben, sie solle sich ausziehen.

Der Vorsitzende Richter Claus Körner sagte, das Strafmaß sei erforderlich, aber ausreichend, um die Schuld zu sühnen. Der Mann habe der Polizei durch sein Verhalten großen Schaden zugefügt.

In der Verhandlung hatte der Angeklagte zu dem schwereren Fall eine Version des Geschehens geschildert, die der Aussage des Opfers komplett widersprach. Die Frau habe ihm "oben herum" unbekleidet die Tür geöffnet, er habe sich belästigt gefühlt und deshalb schnell die Wohnung verlassen wollen. Dabei sei es zu einer Umarmung an der Tür gekommen. Er habe vorgehabt, nach zwei dienstfreien Tagen mit seinem Vorgesetzten über den Vorfall zu sprechen. In der Zwischenzeit habe die Frau jedoch bereits Anzeige erstattet gehabt.

Die Richter konnten diese Angaben nach eigenem Bekunden aber nicht nachvollziehen, zumal ein zweiter Beamter im Streifenwagen gewartet hatte. "Dass Sie ihn nicht zu der Situation hinzuholten, zeigt, dass der Kollege nichts mitbekommen sollte", sagte Richter Körner.

Staatsanwalt Jonas Heinzlmeier hatte für den Polizisten aus dem mittelfränkischen Weißenburg eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert und gesagt, es sei nur schwer vorstellbar, dass sich die über 70-Jährige einem Polizisten angeboten habe. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten, sein Verteidiger auf Freispruch plädiert.

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