Polizist ins Gesicht geschossen: Zwölf Jahre Haft

PASSAU - Verurteilt wegen zweifachen versuchten Totschlags: In Passau verurteilte das Landgericht einen 28-Jährigen, der im September 2009 einen Polizisten mit dessen Dienstwaffe ins Gesicht schoss.
Wegen eines Angriffes auf Polizisten in einer Passauer Polizeiwache muss der 28-jährige Dennis B. für 12 Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Passau verurteilte ihn am Dienstag wegen zweifachen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung. Er hatte in der Nacht vom 24. auf den 25. September 2009 einem Polizisten die Dienstwaffe abgenommen und ihn damit in den Kopf geschossen. Später bedrohte er den schwer verletzten Beamten und schoss auf weitere Polizisten, ohne diese zu treffen.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend der Verteidigung, die von gefährlicher Körperverletzung, versuchtem Totschlag und Freiheitsberaubung ausgegangen war. Das Strafmaß hatte der Verteidiger ins Ermessen des Gerichts gestellt. "Der Angeklagte hat tiefe Schuld auf sich geladen", räumte auch sein Anwalt ein.
Entschuldigung des Angeklagten
Dennis B. hatte sich in seinem letzten Wort in gebrochenem Deutsch entschuldigt: "Es tut mir sehr viel leid. Ich habe verstanden, dass ich einen großen Fehler gemacht habe", sagte er. Im Prozessverlauf hatte er abgestritten, gezielt auf Polizisten geschossen zu haben. Auch der Kopfschuss sei keine Absicht gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf zweifachen versuchten Mord und Geiselnahme plädiert und lebenslänglich gefordert. Der Staatsanwalt hatte auch deswegen eine so hohe Strafe für angemessen erachtet, weil der Angeklagte sein Opfer "nach dem Schuss noch eine Stunde in seiner Gewalt hatte, massiv bedrohte und weiter quälte. Das Opfer rechnete mehrfach mit seinem eigenen Tod." Zudem sei es nicht das Verdienst des Angeklagten, dass niemand zu Tode gekommen sei.
In der Anklageschrift war ursprünglich sogar von drei Mordversuchen die Rede gewesen. Dass auch der Staatsanwalt nun nur noch von zweien ausging, lag daran, dass sich einer der Polizisten bereits vor den Schüssen des Angeklagten geduckt haben soll.
dapd