Polizeiaufgabengesetz: Neue Runde im Streit

Ein jüngst hinzugefügter Artikel erhitzt die Gemüter. Er sei "nicht verfassungskonform", sagt ein Strafrechtler.
von  Ralf Müller
Das PAG steht seit Jahren in der Kritik. Im Mai 2018 demonstrierten Zehntausende in der Münchner Innenstadt gegen die Novelle.
Das PAG steht seit Jahren in der Kritik. Im Mai 2018 demonstrierten Zehntausende in der Münchner Innenstadt gegen die Novelle. © imago images/ZUMA Wire

München - Auch nach einer Überarbeitung durch eine Kommission stößt das bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) nicht auf die Zustimmung der Opposition. Jetzt haben die Koalitionsfraktionen CSU und Freie Wähler mit einem Ergänzungsantrag zusätzlichen Sprengstoff in die Debatte gebracht.

Was steckt hinter der Zuverlässigkeitsüberprüfung?

Mit dem neuen Artikel 60a soll bei großen Veranstaltungen wie Fußballspielen, Konzerten oder etwa dem Oktoberfest sichergestellt werden, dass sich unter die Beteiligten keine gefährlichen Personen mischen können. Die dabei vorgesehene Zuverlässigkeitsüberprüfung strotze nur so von unbestimmten Rechtsbegriffen, kritisierte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Horst Arnold, am Dienstag.

Horst Arnold: "Generalverdacht gegen alle Bürger" 

Er habe Verständnis für Sicherheitsregeln, aber so wie es sich CSU und Freie Wähler vorstellten, könnte praktisch jeder als Verdächtiger in das Visier der Sicherheitsbehörden geraten, sagte der ehemalige Staatsanwalt und Richter.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte zwar darauf hingewiesen, nur Beschäftigte oder Beauftragte des Veranstalters wie Sicherheitsdienste und Ordner sollten überprüft werden, das aber gehe aus dem Gesetzesvorschlag nicht hervor, bemängelte Arnold. Die geplante Zuverlässigkeitsprüfung betreffe jeden, der bei einer Veranstaltung in irgendeiner Weise tätig sei, also beispielsweise auch Journalisten, und stelle daher einen "Generalverdacht gegen alle Bürger" dar.

Können auch kleinste Vergehen große Folgen haben?

Dass man der Überprüfung zustimmen müsse, stehe "nur auf dem Papier". Wer die Veranstaltung besuchen wolle oder dort arbeiten müsse, werde die Überprüfung, die in formalisierter Form mit der Ticket-Bestellung verbunden werden könne, abnicken.

Zur Überprüfung herangezogen werden können auch die polizeilichen Kriminalakten. Erfasst wird darin jeder Erwachsene, der in den letzten zehn Jahren bei der Polizei als Verdächtiger in Erscheinung getreten ist. Von Eingaben an den Landtag wisse man, dass dadurch auch kleinste Vergehen große Folgen haben könnten, sagte Arnold.

Unterstützung erhält die SPD bei ihren Bedenken durch den Münchner Strafrechtsprofessor Mark Zöller. Grundsätzlich gelte der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Grundsatz, dass eine Norm umso unverhältnismäßiger sei, je unbestimmter sie sei, sagte er. In der jetzigen Ausgestaltung sei der vorgesehene 60a PAG "sicher nicht verfassungskonform".

Man komme damit "der ausdrücklichen Bitte des Landesbeauftragten für den Datenschutz nach, die Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Mitarbeitern und Dienstleistern insbesondere bei Großveranstaltungen in einem gesonderten neuen Artikel im PAG ausdrücklich zu regeln", hielt Herrmann dagegen.

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri sei mit dieser Gesetzesformulierung nicht einverstanden, behauptete hingegen der SPD-Abgeordnete Arnold.

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