Polizei überprüft Unfallstelle nach tödlichem Traktorunfall
Balderschwang (dpa/lby) - Nach dem tragischen Traktorunfall im Allgäu mit zwei toten Kindern prüft die Polizei, ob das Gefährt tatsächlich auf privatem, unzugänglichen Grund unterwegs war. "Davon hängen die weiteren Ermittlungen ab", sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West am Montag.
Am Samstag waren ein 10 Jahre alter Bub und ein 13 Jahre altes Mädchen während der Fahrt aus einem Transportcontainer an der Traktorfront gestürzt und überrollt worden. Sie starben noch an der Unfallstelle. Am Steuer des Treckers saß nach Polizeiangaben ein 13-Jähriger. Er und eine Zwölfjährige, die ebenfalls in dem Container saß und bei dem Unfall leicht verletzt wurde, stünden unter Schock und seien schwer traumatisiert, sagte ein Polizeisprecher.
Die Einschätzung des Balderschwanger Bürgermeisters Konrad Kienle, dass es sich um einen Privatweg handle, der nicht öffentlich sei, teile er nicht, sagte der Sprecher. "Das müssen die Ermittlungen noch zeigen." Kienle hatte am Wochenende gesagt: "Der Bub ist auf dem Privatweg der Alpe gefahren. Deswegen war die Spritztour des 13-Jährigen auch keineswegs illegal."
Nach Angaben des Automobilclubs ADAC dürfen Menschen ohne Führerschein selbst auf einem Privatgelände nur dann mit einem Fahrzeug unterwegs sein, wenn das Gelände gegen den Zutritt Dritter gesichert und nicht "faktisch öffentlich" ist, wie ein Sprecher erläuterte. Als gesichert gilt ein Gelände demzufolge dann, wenn es Zugangsbarrieren wie einen Zaun, ein Tor oder eine Schranke gibt. "Ein Supermarktparkplatz ohne Schranken und Umzäunung ist zwar Privatgelände, aber "faktisch öffentlich", da er jederzeit von Dritten betreten beziehungsweise befahren werden kann", teilte der ADAC mit.