Polizei Oberbayern: Starke Kontrollen zur Faschingszeit
Rosenheim – In einer pressemitteilung kündigt die Polizei Oberbayern wieder verstärkte Verkehrskontrollen in den Faschingswochen an. Polizeipräsident Robert Heimberger betont, dass es cih dabei nciht um Schikane handelt:
"Es geht uns nicht darum, Ihnen den Spaß zu verderben, sondern darum, schwere Verkehrsunfälle zu verhindern! Unsere Statistiken belegen, dass die Zahl der Unfallopfer bei den alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Fahrzeugführern leider nahezu doppelt so hoch ist wie bei nüchternen Autofahrern! Wer feiert, sollte sich deshalb vorher seiner Verantwortung bewusst sein und für eine sichere Heimfahrt sorgen.“, so Heimberger.
Lesen Sie hier die Mitteilung der Polizei im Wortlaut:
Die Unfallzahlen aus der Faschingszeit 2013 sprechen leider für sich: bei 20 alkoholbedingten Verkehrsunfällen wurden 7 Menschen verletzt und 1 getötet. Insgesamt wurden 112 alkoholisierte Fahrer aus dem Verkehr gezogen, zusätzlich noch 19 Lenker unter Drogeneinfluss. Bei 15 Fahrern stellte man einen Wert von über 1,1 Promille fest. Alles gute Gründe für die Polizei, ihre Kontrollen in den kommenden Faschingswochen noch zu verstärken.
Fahrten unter Alkohol und Drogen werden hart bestraft. Neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und mehreren Punkten auf dem Flensburger Punktekonto, drohen den Alkohol- und Drogensündern empfindliche Geldstrafen, die nicht selten ein Monatseinkommen übersteigen. Durch den Verlust des Führerscheines kommen häufig auch noch berufliche Konsequenzen hinzu.
Der Bußgeldkatalog sieht bereits bei 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum eine Geldbuße von wenigstens 500 Euro, vier Punkten in der Verkehrssünderkartei und mindestens einem Monat Fahrverbot vor. Die Sanktionen verdoppeln und verdreifachen sich entsprechend, wenn jemand bereits ein- oder mehrmals von der Polizei erwischt worden ist. Noch teurer wird es für diejenigen Verkehrssünder, die 1,1 und mehr Promille Alkohol intus haben und damit „absolut fahruntüchtig“ sind.
Jedoch droht bereits ab einem Wert von mehr als 0,3 Promille der Führerscheinentzug, wenn man alkoholisiert oder im Drogenrausch einen Verkehrsunfall verursacht. All diese Fahrer müssen sich für die begangene Straftat vor Gericht verantworten, das neben einer Eintragung in die Verkehrssünderkartei eine entsprechende Geldstrafe und regelmäßig einen längeren Führerscheinentzug anordnet.
Für die ganz Unbelehrbaren schließt sich übrigens bei 1,6 und mehr Promille oder im Wiederholungsfall automatisch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann auch vor einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erst einmal, ob der Betroffene überhaupt geeignet ist, erneut ein Fahrzeug zu führen.
Damit es für Sie nach den wilden Faschingstagen kein böses Erwachen gibt, rät Ihnen Ihre Polizei:
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Genießen Sie die fünfte Jahreszeit und feiern Sie nach Lust und Laune - aber ohne Alkohol und Drogen am Steuer!
- Klären Sie bereits vor dem Genuss von Alkohol ab, wie Sie wieder sicher nach Hause kommen, ohne selbst fahren zu müssen.
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Greifen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf den ersten Blick teuer erscheint, ist das allemal billiger als der Verlust Ihres Führerscheins!
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Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in ein Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht!
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Unterschätzen Sie nicht den Restalkohol am nächsten Morgen. Der Körper baut durchschnittlich etwa 0,1 Promille in der Stunde ab. Reichlich Alkoholgenuss am Vortag kann deshalb zur Folge haben, dass Sie auch am nächsten Morgen noch nicht fahrtauglich sind.
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