Polizei: Halloween kein Freifahrtsschein für Straftaten

Die Münchner Polizei warnt: Immer wieder kommt es an Halloween zu Straftaten. Wer unter dem Schutz der Verkleidung kriminell wird, muss mit Anzeigen und Freiheitsstrafe rechnen.
von  AZ
Die Münchner Polizei appelliert an die Bevölkerung: Die Halloween-Zeit bietet keinen Freifahrtsschein zur Begehung von Straftaten. Wer unter dem Schutz der Halloween-Verkleidung dennoch zum Straftäter wird, muss mit Anzeigen bis hin zu Freiheitsstrafen rechnen.
Die Münchner Polizei appelliert an die Bevölkerung: Die Halloween-Zeit bietet keinen Freifahrtsschein zur Begehung von Straftaten. Wer unter dem Schutz der Halloween-Verkleidung dennoch zum Straftäter wird, muss mit Anzeigen bis hin zu Freiheitsstrafen rechnen. © dpa/dapd/AZ

Die Münchner Polizei appelliert an die Bevölkerung: Die Halloween-Zeit bietet keinen Freifahrtsschein zur Begehung von Straftaten. Wer unter dem Schutz der Halloween-Verkleidung dennoch zum Straftäter wird, muss mit Anzeigen bis hin zu Freiheitsstrafen rechnen.

München - Die Münchner Polizei warnt: Immer wieder kommt es an Halloween zu Straftaten. Besonders Jugendliche nutzen laut Polizeibericht die Halloween-Zeit, um in Gruppen durch die Gassen und die Dunkelheit zu streifen und neben den üblichen Halloween-Streichen auch kleinere Kriminalitätsdelikte durchzuführen. Die Feiernden fühlen sich durch ihre Verkleidung geschützt und so kommt es Jahr für Jahr an Halloween zu zerkratzten Autos und mutwilligen Beschädigungen von fremdem Eigentum. Zeitungen oder andere Gegenstände werden in Brand gesetzt und Hauswände beschädigt.

Die Polizei weist darauf hin, dass es sich dabei um Straftaten handelt, die mit aller Konsequenz verfolgt werden. Die Täter müssen in diesen Fällen mit Anzeigen rechnen, die bis zu Freiheitsstrafen reichen können.

 

 

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