Polizei gibt Religionsunterricht

Senden (dpa/lby) - Polizisten sind in Schwaben als Religionslehrer eingesprungen und haben zwei Barbetreibern den christlichen Hintergrund des Karfreitags erklärt. Die beiden Wirte hatten nach Angaben der Beamten vom Samstag gegen das Verbot von Musik in Gaststätten am Karfreitag verstoßen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Senden (dpa/lby) - Polizisten sind in Schwaben als Religionslehrer eingesprungen und haben zwei Barbetreibern den christlichen Hintergrund des Karfreitags erklärt. Die beiden Wirte hatten nach Angaben der Beamten vom Samstag gegen das Verbot von Musik in Gaststätten am Karfreitag verstoßen. Sie spielten den Gästen in ihren Lokalen in Senden (Landkreis Neu-Ulm) Musik vor und wurden bei einer Polizeikontrolle erwischt. Nach der Belehrung der Einsatzkräfte schalteten die Barbetreiber die Anlage aus. Das Landratsamt prüft jetzt, ob es eine Geldbuße gegen die Wirte verhängt.

Das umstrittene Tanzverbot ist ein alljährlich wiederkehrendes Thema. Gesetzlich untersagt sind an sogenannten stillen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die den ernsten Charakter des Tages nicht wahren, sowie musikalische Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb. Doch die Richter des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe gaben 2016 einer Beschwerde des Bundes für Geistesfreiheit München statt: Ausnahmen vom Tanzverbot sind möglich, wenn eine Veranstaltung Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. So lud der Bund für Geistesfreiheit München auch an diesem Karfreitag zu einer "Heidenspaß-Party" ein.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.