Po-Verletzung: Frau will 100.000 Euro vom Freistaat
Ein bizarrer Fall beschäftigt derzeit das Augsburger Landgericht: Bei einem SEK-Einsatz der Polizei hat sich eine Frau durch eine Blendgranate verletzt – und will Schmerzensgeld.
Walleshausen/Augsburg - Für die Ermittler war es ein erfolgreicher Einsatz: Die vermummten Beamten stürmten das Haus eines Waffennarrs, der mit einer Lanze auf sie losgegangen war, überwältigten ihn mit einem Elektroschocker und stellten dutzende Gewehre und Pistolen, zudem Munition, Sprengstoff und selbst gebaute Granaten sicher.
Es war der Abend des 26. November 2009. Tatort: Geltendorf (Kreis Landsberg), Ortsteil Walleshausen.
Dass der Einsatz für das Sondereinsatzkommando (SEK) mit dem oben geschilderten Szenario nicht beendet war, berichtete am Donnerstag die "Augsburger Allgemeine Zeitung". Denn um sich Zugang zu dem schwer bewaffneten Anwesen zu verschaffen, warfen die Einsatzkräfte eine Blendgranate hinein. Eine Blendgranate explodiert mit einem lauten Knall und setzt dabei einen grellen Blitz frei, der in der Nähe Stehende kurzzeitig orientierungslos macht.
Wie die „Augsburger Allgemeine“ schreibt, verletzte die Blendgranate die Frau des Waffennarrs – an der Hüfte und am Po erlitt sie Verbrennungen.
Für ihren Allerwertesten fordert die Frau nun Schmerzensgeld, hat den Freistaat auf 100.000 Euro verklagt. Vor dem Landgericht Augsburg rechtfertigte die Geschädigte die Summe, indem sie sich als Unbeteiligte beschrieb, die mit dem Verfahren gegen ihren Mann nichts zu tun habe.
Neben der Klägerin sagte auch der Leiter des damaligen Einsatzes als Zeuge aus. Er vertritt die Ansicht, dass der SEK-Einsatz ordnungsgemäß verlief, weil die Beamten zu ihrem eigenen Schutz gehandelt hätten. Schließlich sei bekannt gewesen, dass der Mann Waffen besaß.
Ob die Aktion tatsächlich ordnungsgemäß ablief, beschäftigt nun die Zweite Zivilkammer. Ein Gutachten soll auch klären, ob eine oder zwei Granaten eingesetzt wurden.
Der festgenommene Mann wurde laut der Augsburger Allgemeinen gut ein Jahr nach der Tat zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt und in die Psychiatrie eingewiesen, wo ein Gutachten ihn für vermindert schuldfähig erklärte. Der Mann leide unter Verfolgungswahn.
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