Plädoyers im Missbrauchsprozess gegen Logopäden geplant

Würzburg (dpa/lby) - Gut zwei Monate nach dem ersten Verhandlungstag sollen in der kommenden Woche im Missbrauchsprozess um einen Würzburger Logopäden die Plädoyers beginnen. Das teilte das Landgericht am Donnerstag mit.
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"Justizzentrum Würzburg" steht auf einem Schild im Eingangsbereich zum Landgericht. Foto: Daniel Karmann/dpa/Archivbild
dpa "Justizzentrum Würzburg" steht auf einem Schild im Eingangsbereich zum Landgericht. Foto: Daniel Karmann/dpa/Archivbild

Würzburg (dpa/lby) - Gut zwei Monate nach dem ersten Verhandlungstag sollen in der kommenden Woche im Missbrauchsprozess um einen Würzburger Logopäden die Plädoyers beginnen. Das teilte das Landgericht am Donnerstag mit. Der 38 Jahre alte Angeklagte soll in zwei Kindertagesstätten und seinen Praxisräumen sieben behinderte Jungen sexuell missbraucht haben. Er hatte Anfang März vor dem Landgericht Würzburg gestanden, sich an den körperlich und/oder geistig behinderten Kindern vergangen zu haben, in 66 Fällen davon schwer.

Der Prozess vor der Großen Jugendkammer fand nahezu ausschließlich ohne Öffentlichkeit statt - vor allem, um die Opfer vor Stigmatisierung zu schützen. Die Kinder waren laut Anklage bei den Übergriffen zwischen zwei und sechs Jahre alt. Der Deutsche soll die Taten gefilmt und seine Missbrauchsvideos verbreitet haben, so kamen ihm die Ermittler auf die Schliche. Er ist unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen Herstellens und Besitzes kinderpornografischer Schriften angeklagt. In seiner Wohnung stellten Polizisten knapp 23 000 Dateien mit Missbrauchsinhalten sicher.

Nach Gerichtsangaben hat der Angeklagte mittlerweile den Opfern Schmerzensgeld gezahlt und weiteres zugesagt - bis 25 000 Euro bei einem Opfer.

Spannend dürfte werden, ob Staatsanwaltschaft oder Nebenklage Sicherungsverwahrung für den Angeklagten verlangen. Diese wird in der Regel angeordnet, um die Allgemeinheit auch nach Verbüßung einer Haftstrafe vor dem Täter zu schützen. Die Schlussworte - vorgesehen sind dafür der 7. und der 18. Mai - werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben ohne Öffentlichkeit gehalten. Das Urteil soll spätestens am 25. Mai verkündet werden.

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