Pilot mit Laser geblendet

Nürnberg - Plötzlich sieht der Pilot nur noch rot, die Startbahn verschwimmt, er hat Sehstörungen. Woher kommt dieses Licht, das ihm die Sicht nimmt, und das auch noch in einem der kritischsten Momente des Flugs? Das Nürnberger Amtsgericht ist sicher: Das Licht kam vom Balkon einer Angestellten.
Und es war kein gewöhnliches Licht – sondern ein Laserstrahl. Laut Gericht hat die 35-Jährige im Februar zwei Piloten von Verkehrsflugzeugen mit einem Laserpointer absichtlich geblendet. Erst hielt die Nürnbergerin von ihrer Wohnung im Stadtteil St. Johannis aus den Strahl auf eine startende Maschine mit 76 Passagieren an Bord.
Der Pilot war daraufhin stark beeinträchtigt. Er sagte, er habe plötzlich nichts mehr gesehen und sei kurzzeitig „handlungsunfähig“ gewesen. Etwa 20 Minuten später richtete die Frau ihren Pointer auf ein zweites Flugzeug – diesmal auf eine Chartermaschine mit sechs Plätzen, die gerade zur Landung ansetzte.
Auch hier wurde der Pilot behindert und auf schmerzhafte Weise geblendet. Dass nichts passierte, ist ein großes Glück für die Angestellte. Das Gericht verurteilte sie auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zu einer Geldstrafe in Höhe von drei Monatsgehältern und erließ einen Strafbefehl wegen gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr und vorsätzlicher Körperverletzung.
Die 35-Jährige ist damit nicht einverstanden. Sie gab zu, mit dem Laserpointer herumgespielt zu haben – bestreitet aber, die Flugpiloten mit Absicht geblendet zu haben. Sie habe den Laser nur zum Spaß aus dem Fenster gerichtet. Sie hat nun zwei Wochen Zeit, um gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen.