Pflegegeld: Jeder 15. Antragsteller stirbt vor Auszahlung

München (dpa/lby) - Jeder 15. Antragsteller für das bayerische Pflegegeld ist im vergangenen Auszahlungsturnus noch vor der Auszahlung gestorben.
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Eine Pflegerin und eine Bewohnerin eines Altenheims beim Gang über den Flur. Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild
dpa Eine Pflegerin und eine Bewohnerin eines Altenheims beim Gang über den Flur. Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild

München (dpa/lby) - Jeder 15. Antragsteller für das bayerische Pflegegeld ist im vergangenen Auszahlungsturnus noch vor der Auszahlung gestorben. Von den rund 53 000 erfassten Anträgen im Pflegejahr 2018/2019 erlebten 3500 nicht mehr die Auszahlung. Dies geht aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums auf Anfrage der SPD im bayerischen Landtag hervor. Zunächst hatte die "Süddeutsche Zeitung" über die Anfrage berichtet. Das Landespflegegeld beträgt 1000 Euro und wird einmal jährlich ausgezahlt - je nach Bewilligungsdatum entweder im Januar oder im Oktober.

Sofern ein Antragsteller vor der Auszahlung stirbt, müssen die Angehörigen das Pflegegeld vollständig zurückzahlen. Kritik, wonach eine verschleppte Antragsbearbeitung die Auszahlung unnötig verzögere, scheint den offiziellen Zahlen nach nicht berechtigt: Nach Angaben des für die Bearbeitung der Anträge zuständigen Landesamtes für Pflege dauert es in der Regel vier bis sechs Wochen, bis ein Bescheid ergeht. Zu Verzögerungen komme es aber, wenn Unterlagen nicht vollständig oder fehlerhaft eingereicht würden.

In Bayern erhalten Pflegebedürftige seit dem Jahr 2017/2018 ab Pflegegrad zwei pro Jahr finanzielle Unterstützung in Höhe von 1000 Euro pro Jahr. Das Geld können sie für sich selbst nutzen oder ihren pflegenden Angehörigen eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen.

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