Peter R. – ein Fall für Deutschlands höchste Richter

Ist das Urteil gegen den brutalen U-Bahn-Schläger zu mild? Die Staatsanwaltschaft legt Revision ein. Jetzt kommt der Fall vor den Bundesgerichtshof
von  AZ Aktuellredaktion
Opfer (17) Bersan B. beim Prozess in Nürnberg.
Opfer (17) Bersan B. beim Prozess in Nürnberg. © Berny Meyer

 NÜRNBERG Die brutale Attacke des bekennenden Neonazi Peter R. gegen den Linksautonomen Bersan B. in der Nürnberger U-Bahn wird nun ein Fall für Deutschlands höchste Richter! Der Fall wird vor dem Bundesgerichtshof (BGH) neu aufgerollt...

Gegen das Urteil des Nürnberger Schwurgerichts vom 1.März legten sowohl Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenkläger Revision ein. Das bestätigte Nürnbergs Justizsprecher Thomas Koch. Das Gericht hatte den 24-jährigen Neonazi Peter R. wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und die Angehörigen des Opfers Bersan B. hatten eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags und deshalb eine Haft von sieben Jahren und neun Monaten gefordert. Der Verteidiger hielt indes eine Strafe von höchstens drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung für angemessen.

Durch die Schlägerei im April 2010 hatte das Opfer (17), ein Praktikant und aktiver Linker, einen Herz- und Atemstillstand erlitten. Bersan B. musste mehrmals wiederbelebt werden, lag sechs Wochen im Krankenhaus und ist seitdem leicht gehbehindert. An den Vorfall kann er sich nicht mehr erinnern. Zu der Auseinandersetzung war es nach Überzeugung des Gerichts gekommen, weil sich der 17-Jährige abfällig über eine Bauchtasche der Freundin von Peter R. geäußert hatte – einer Tasche der in der rechten Szene beliebten Marke „Thor Steinar“. Das hatte Neonazi Peter R. laut Urteil so aufgeregt, dass er zuschlug. Dabei habe er sein Opfer zwar verletzen, aber nicht töten wollen, hieß es in der Begründung. Nun müssen die Richter am Bundesgerichtshof neu entscheiden.

 

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