Penzberg: Polizisten nehmen Mann in Flüchtlingsunterkunft fest

Die Polizei hat in einer Flüchtlingsunterkunft in Penzberg einen Mann festgenommen, der sich unter mehreren Identitäten im Land aufgehalten haben soll. Ihm werden zudem mehrere Straftaten zur Last gelegt.
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Der Mann, der wohl unter mehreren Identitäten in Deutschland lebte, wurde festgenommen.
dpa Der Mann, der wohl unter mehreren Identitäten in Deutschland lebte, wurde festgenommen.

Penzberg - "Wir müssen wissen, wer sich in den Asylunterkünften aufhält und was dort vor sich geht", hatte Joachim Hermann vor wenigen Tagen gesagt und in den kommenden Wochen systematische Kontrollen angekündigt.

Ziel sei es, die Unterkünfte und ihr Umfeld deutlich sicherer zu machen - und Identitätsfeststellungen zu betreiben. Am Mittwoch kontrollierten im Zuge dieser Anweisung rund 30 Beamte des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd die Gemeinschaftsunterkunft in der Nonnenwaldstraße in Penzberg.

Eine knappe Stunde lang dauerte die Aktion, alle anwesenden 34 Personen und alle Zimmer der Unterkunft wurden dabei überprüft. Zunächst gab es nichts zu beanstanden. Am heutigen Donnerstagmorgen aber teilte die Leitung der Gemeinschaftsunterkunft der Polizei mit, dass sich ein Mann dort ohne Befugnis aufhalte.

Zwei Schlüssel zur Unterkunft in der Tasche

Er sei dort erst nach Beendigung der Polizeikontrolle im Laufe  im Laufe der Nacht aufgetaucht. Die Polizei rückte erneut aus und nahm den Mann fest. Der Unbekannte zeigte den Beamten gefälschte zypriotische Ausweisdokumente, außerdem wurden bei ihm Verpackungsmittel mit Anhaftungen von Haschisch gefunden. 

Er hatte außerdem zwei Schlüssel zur Gemeinschaftsunterkunft bei sich, obwohl der Mann dort nicht wohnt. Die ersten Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Festgenommenen wohl um einen iranischen Staatsangehörigen handelt. Sein Alter ist jedoch unklar, denn der Mann lebte wohl unter fünf verschiedenen Identitäten in Deutschland.

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Wegen Urkundenfälschung, Hausfriedensbruch, einem Verstoß nach dem Betäubungsmittelgesetz und möglicherweise auch dem unberechtigten Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird sich der Iraner jetzt verantworten müssen.

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