Peinlich: Daten-Panne bei der Erlanger Sparkasse!
Ein Rundschreiben ging an 6000 Kunden raus. Darin tauchen fremde Namen als „kontoberechtigt“ auf. Der Vorstand wiegelt ab: „Die Sicherheit war nie beeinträchtigt“
ERLANGEN Peinliche Datenpanne bei der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen! Ausgerechnet bei einer Aktion, die das Onlinebanking sicherer machen sollte, schlich sich in einem vorgefertigten Formular der Fehlerteufel ein. Viele Kunden sind besorgt.
„Sicherheit ist uns sehr wichtig“ steht in dem Schreiben, das die Sparkasse zwischen dem 16. und 20. August an rund 6000 Kunden verschickte. Darin schlägt das Geldinstitut vor, das Tageslimit auf 10000 Euro zu begrenzen. „Diese Änderung nehmen wir nur vorsorglich und zum Schutz vor elektronischen Angriffen auf Sie und Ihr Konto vor“, heißt es in dem Rundschreiben.
Die Brisanz findet sich auf der Rückseite des Briefes. Dort ist der Name des jeweiligen Kontoinhabers aufgeführt, dessen Personennummer – aber auch Namen und Benutzerkennungen von Personen, die mit dem Konto überhaupt nichts zu tun haben. Betroffene Kunden der Erlanger Sparkasse, die sich auch bei der AZ meldeten, befürchten nun, dass fremde Personen einen Zugriff auf ihr Konto haben könnten.
Die Sparkassen-Vorstände Walter Paulus-Rohmer und Heinz Gebhardt geben Entwarnung. Zur AZ sagten sie: „Wir legen großen Wert auf die Feststellung, dass trotz dieses Fehlers bei einem Teil unserer Kundenanschreiben die Sicherheit unserer Onlinebanking-Anwendung zu keiner Zeit beeinträchtigt war und ist. Wir bedauern den Fehler sehr und haben uns bei den betroffenen Kontoinhabern bereits entschuldigt.“
Den Sparkassen-Angaben zufolge wurden bei der Erstellung der Briefe zwei Dateien nicht korrekt zusammengeführt. Dadurch tauchten dann unter der Rubrik „Kontoberechtigte“ plötzlich fremde Namen und eine zehnstellige Nummer als „Benutzerkennung“ auf. Diese Personen, so versichern die Sparkassen-Verantwortlichen, hatten zu keiner Zeit einen Zugriff auf das Konto. Auch die in den Schreiben aufgeführte „Benutzerkennung“ hätte nicht für unberechtigtes Onlinebanking verwendet werden können. „Bei der ausgedruckten Benutzerkennung handelt es sich ausschließlich um ein Zuordnungskriterium für interne Zwecke“, teilte der Vorstand schriftlich mit. hr
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