Parteispenden: Pressearbeit der Anwaltschaft rechtswidrig

Regensburg (dpa/lby) - Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft zum Auftakt des Parteispendenverfahrens um den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs für rechtswidrig erklärt. Am Dienstag gab das Gericht laut Mitteilung der Klage des Bauunternehmers Volker Tretzel statt.
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Regensburg (dpa/lby) - Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft zum Auftakt des Parteispendenverfahrens um den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs für rechtswidrig erklärt. Am Dienstag gab das Gericht laut Mitteilung der Klage des Bauunternehmers Volker Tretzel statt. Es urteilte, die Staatsanwaltschaft hätte die Presse nicht am selben Tag über die Erhebung der Anklage informieren dürfen. So sei der Unternehmer in seinem Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzt worden.

Die Staatsanwaltschaft habe im Juli 2017 die Presse schriftlich und mündlich darüber informiert, in dem Fall Anklage erhoben zu haben. Dem Verteidiger Tretzels habe sie jedoch nur zwei Stunden zuvor einen Teil der Anklageschrift zur Kenntnis zugeschickt. Die Anklagebehörde hätte den Verteidigern mehr Zeit einräumen müssen, um die umfangreiche Anklage durchsehen und zumindest teilweise prüfen zu können, teilte das Verwaltungsgericht mit. Zudem hätten die Anwälte nicht nur einen Teil, sondern die gesamte Anklageschrift bekommen müssen. Inhaltlich beanstandete das Gericht die Pressearbeit nicht.

Die Verteidiger Tretzels teilten am Dienstag mit, sie erwarteten von der Staatsanwaltschaft in den noch anhängigen Verfahren eine Pressearbeit, die "die Grundrechte der Beschuldigten und das Interesse der Öffentlichkeit auf sachliche Unterrichtung über eigene PR-Interessen der Ermittlungsbehörde" stelle.

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