Parkhausmord: Anwälte um Wiederaufnahme des Prozesses bemüht

München (dpa/lby) - Mehr als zwölf Jahre nach dem Mord an einer Parkhausbesitzerin in München kämpfen Anwälte des verurteilten Neffen erneut um eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Der Hamburger Anwalt Gerhard Strate sagte, er habe mit seinem Münchner Kollegen Peter Witting am 1. Februar einen 102 Seiten dicken Antrag beim Landgericht München I eingereicht. Der "Spiegel" und das ZDF-Magazin "Frontal21" hatten zuerst darüber berichtet.
Das Landgericht hatte 2008 den damals 33-jährigen Neffen wegen Mordes an seiner reichen Tante zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Richter kamen nach über 90 Verhandlungstagen zu dem Schluss, dass er im Mai 2006 die Millionärin erschlagen hatte, um sich das Erbe zu sichern. Der Mann hatte seine Unschuld beteuert. Seine Revision zum Bundesgerichtshof blieb aber erfolglos. Ein früherer Wiederaufnahmeantrag scheiterte, ebenso Verfassungsbeschwerden.
Nun ziehen die Anwälte zwei DNA-Spuren in Zweifel, die mutmaßlich von dem Neffen stammten sollten, eine auf einem Testament und eine auf dem Sakko der Ermordeten. Das Landgericht habe diese Spuren "etwas leichtfertig in die Beweiswürdigung eingebettet", sagte Strate. Die Spuren seien aber falsch bewertet worden. Das Landgericht sei davon ausgegangen, dass sie nur von dem Angeklagten stammen könnten. Ein Gutachter komme aber zu dem Schluss, dass sie auch der Mutter oder dem Bruder des Verurteilten zugeordnet werden könnten.
Zudem sei unklar, wann und wie die DNA an Testament und Jacke gelangt sei, sagte Strate. Die DNA-Spuren hätten nicht unbedingt etwas mit der Tatbegehung zu tun, seien damals aber trotzdem ein wesentlicher Punkt der Beweisführung gewesen. Das Gericht habe sie damals als wesentliche belastende Indizien gewertet, sagte Witting.