PAG-Kommission stellt ersten Arbeitsbericht vor

Das verschärfte Polizeiaufgabengesetz wird derzeit nicht nur von Verfassungsrichtern geprüft, sondern auch von einem unabhängigen Gremium. Der Zwischenstand.
von  Julia Sextl

München - Nach enormen Protesten gegen die hochumstrittene Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG), das seit Mitte 2018 in Kraft ist, setzt sich seit Juli auch eine von der Staatsregierung bestellte, aber dennoch unabhängige Expertenkommission damit intensiv auseinander. Gestern gab es einen ersten Arbeitsbericht dazu.

Der Fokus des Gremiums liegt dabei auf der Überprüfung der Neuregelungen auf Praxistauglichkeit und Anwendbarkeit. Rechtlich hingegen werden die Änderungen am PAG vom Bundesverfassungsgericht und vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft.

Umstrittener Punkt: Sicherheitsgewahrsam

Bei der Vorstellung des Zwischenberichts gestern wollte der Vorsitzende der Kommission und ehemalige Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Karl Huber, zwar noch keine Schlussfolgerungen ziehen. Allerdings berichtete er von einzelnen kritischen Anmerkungen, die Polizeigewerkschaften in Gesprächen mit den Experten geäußert hätten. Auch Zahlen nannte Huber.

So werden insbesondere jene Bereiche untersucht, die in der Öffentlichkeit besonders kritisiert worden sind – wie beispielsweise der Punkt Sicherheitsgewahrsam: "Da haben wir zum Beispiel geschaut: In welchen Fällen war jemand länger als nach früherer Regelung erlaubt in Gewahrsam?", so der Kommissionsvorsitzende. Nach dem alten Gesetz war eine Dauer von maximal zwei Wochen vorgesehen.

Das Ergebnis: Von bayernweit 29 Fällen zwischen Juli 2017 bis Juni 2018, in denen Personen länger als einen Tag in Sicherheitsgewahrsam waren, mussten elf länger als zwei Wochen bleiben.
"Die Zahl ist also relativ gering. Und länger als zwei Monate war noch nie jemand in Gewahrsam", so Huber. Jeder dieser Fälle werde überprüft, um beurteilt werden zu können. "Aufgefallen ist uns beispielsweise, dass teils kein Anwalt beigezogen wurde."

Weiteres Mitglied im Gremium ist der Rechtsexperte Thomas Petri, der als Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz mit dem PAG vertraut ist. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit habe es bereits einige Rückmeldungen gegeben, berichtet Petri auf Nachfrage. "Lobende Eingaben dazu bekomme ich in der Regel nicht."

Bericht soll bis Mitte des Jahres vorliegen

Ein zentraler Kritikpunkt am PAG ist, dass bei vielen polizeilichen Befugnissen die Eingriffsschwelle deutlich gesenkt wurde. Online-Durchsuchungen von Computern beispielsweise oder elektronische Fußfesseln sind nun schon bei einer "drohenden" und nicht erst bei einer konkreten Gefahr möglich – wenn ein Richter zustimmt.

Bis Mitte des Jahres wollen die Experten ihren Bericht der Staatsregierung vorlegen. "Die Kommission macht jetzt im Grunde genommen das, was die Staatsregierung vor Einbringung des Gefährderüberwachungsgesetzes aus dem Jahr 2017 und des PAG-Neuordnungsgesetzes aus dem Jahr 2018 hätte machen müssen", sagt der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag, Horst Arnold.

Die Grünen zeigten sich gestern nicht überzeugt: "Wenig ambitioniert und nicht zielführend" seien Ansatz und Vorgehen der PAG-Kommission, so der Vorsitzende des Innenausschusses im Landtag, Martin Runge. Es gehe dabei nicht um die Herstellung eines Rechtsfriedens mit der aufgebrachten Bevölkerung, sondern lediglich um eine Evaluierung der Vollzugspraxis.   

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