Ortlieb gegen Amazon: BGH entscheidet im Markenstreit

Der Fahrradtaschen-Hersteller Ortlieb wehrt sich gegen die Übernahme seines Markennamens in Anzeigen des Internet-Händlers Amazon bei Google. Der Mittelständler aus dem fränkischen Heilsbronn sieht in den mit gemischten Angebotslisten verlinkten Anzeigen eine Verletzung der Marke Ortlieb und ist deshalb vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen.
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Die Bildkombo zeigt die Logos von Ortlieb und Amazon. Foto: Daniel Karmann/Ina Fassbender/Archivbilder
dpa Die Bildkombo zeigt die Logos von Ortlieb und Amazon. Foto: Daniel Karmann/Ina Fassbender/Archivbilder

Karlsruhe - Der Fahrradtaschen-Hersteller Ortlieb wehrt sich gegen die Übernahme seines Markennamens in Anzeigen des Internet-Händlers Amazon bei Google. Der Mittelständler aus dem fränkischen Heilsbronn sieht in den mit gemischten Angebotslisten verlinkten Anzeigen eine Verletzung der Marke Ortlieb und ist deshalb vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen. Der für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat will heute sein Urteil verkünden. (Az. I ZR 29/18).

Ortlieb bietet selbst keine Produkte über Amazon an. Das Unternehmen wehrt sich dagegen, dass bei Eingabe der Suchbegriffe "Ortlieb Fahrradtasche", "Ortlieb Gepäcktasche" oder "Ortlieb Outlet" in Google eine Amazon-Anzeige auftaucht. Diese verlinkt auf eine Angebotsliste, in der neben Ortlieb-Taschen auch Produkte der Konkurrenz zu finden sind. Das ist nach Überzeugung des Ortlieb-Anwalts eine irreführende Anwendung der Marke. Amazons Anwalt verweist dagegen auf ein Kaufhaus. Wer dort Schuhe einer bestimmten Marke suche, werde an ein Regal geschickt, in dem auch andere Marken stehen. In den Vorinstanzen hatte Ortlieb Recht bekommen.

Mit einer ähnlichen Klage blieb Ortlieb dagegen kürzlich vor dem Oberlandesgericht München erfolglos. Demnach dürfen bei einer Suche auf der Amazon-Seite auch Konkurrenzprodukte angezeigt werden, wenn Internetnutzer nach dem Produkt eines bestimmten Herstellers suchen. Der Fall hatte auch schon den BGH beschäftigt.

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