Opernsänger wegen Vergewaltigungsvorwürfen vor Gericht

Nürnberg (dpa/lby) - Weil er Gesangsschülerinnen vergewaltigt haben soll, muss sich ein Sänger des Nürnberger Staatstheaters vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten. Dem 51-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft vier Fälle von Vergewaltigung und je zwei Fälle der sexuellen Nötigung und des sexuellen Übergriffs vor.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ein Sänger des Nürnberger Staatstheaters sitzt zu Prozessbeginn im Sitzungssaal im Landgericht Nürnberg-Fürth. Foto: Daniel Karmann/dpa
dpa Ein Sänger des Nürnberger Staatstheaters sitzt zu Prozessbeginn im Sitzungssaal im Landgericht Nürnberg-Fürth. Foto: Daniel Karmann/dpa

Nürnberg (dpa/lby) - Weil er Gesangsschülerinnen vergewaltigt haben soll, muss sich ein Sänger des Nürnberger Staatstheaters vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten. Dem 51-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft vier Fälle von Vergewaltigung und je zwei Fälle der sexuellen Nötigung und des sexuellen Übergriffs vor. Zu Prozessbeginn am Mittwoch verweigerte der Angeklagte die Aussage.

Drei Mal soll der Musiker laut Anklage im Jahr 2013 Frauen, die bei ihm Gesangsunterricht nahmen, in seiner Wohnung zum Geschlechtsverkehr gezwungen, ein viertes Mal soll er eine Schülerin in deren Wohnung vergewaltigt haben. In weiteren Fällen in den Jahren 2015 bis 2018 soll der verheiratete Familienvater Gesangsschülerinnen teilweise unter dem Vorwand der Verbesserung der Atemtechnik gegen deren Willen an die Brust gefasst und ihnen Zungenküsse gegeben haben.

Für den Prozess sind neun Verhandlungstage bis zum 19. November angesetzt.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.