Online im Landtag: Ausschuss ab Ostern auch per Livestream
München (dpa/lby) - Wegen der Corona-Krise stellt sich der bayerische Landtag für die Zeit nach Ostern auf mehr parlamentarische Beratungen per Internet ein. Bereits in der kommenden Woche will sich der Rechtsausschuss mit der notwendigen Änderung der Geschäftsordnung befassen. Dies haben am Freitag die Parlamentarischen Geschäftsführer aller Fraktionen mit Landtagspräsidentin Ilse Aigner beschlossen. Die Geschäftsordnung soll während der Corona-Pandemie digitale Tagungen und Gesetzesberatungen der Ausschüsse ermöglichen, generell sollen aber weiterhin Präsenzsitzungen mit weniger Teilnehmern angestrebt werden. Der Landtag muss dem am 23. April aber noch zustimmen.
"Demokratie steht niemals still - das gilt natürlich auch für die Ausschüsse", sagte Aigner (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. Wie bei den Plenarsitzungen soll in den Ausschüssen in der Corona-Krise nur noch ein Fünftel der Teilnehmer anwesend sein - wobei die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse von allen Fraktionen wechselseitig anerkannt werden. Zudem können sich Abgeordnete künftig per Video zuschalten lassen. In jedem Fall müssen die Ausschussvorsitzenden im Landtag vor Ort sein.
"Es freut mich, dass gerade in Krisenzeiten so gut fraktionsübergreifend zusammengearbeitet wird und man sich offen für innovative Ideen zeigt - auch wenn sie vorerst auf den Ausnahmefall bezogen sind", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Matthias Fischbach. Es sei wichtig, dass das Parlament sogar dann handlungsfähig bleibe, wenn mehrere Abgeordnete zum Schutz von sich selbst oder von anderen nicht physisch vor Ort sein könnten. "Die Technik bietet inzwischen viele Möglichkeiten, auf die wir als Bayerischer Landtag zurückgreifen sollten."
Natürlich sei jedem klar, dass eine Präsenzsitzung - sofern sie sicher stattfinden kann - zu bevorzugen sei, betonte Fischbach. "Digitale Demokratie hat aber Zukunft. Ich hoffe, dass wir aus diesen Erfahrungen lernen und das Ganze eventuell auch als Blaupause für kleinere Kommunalparlamente dienen kann. Die werden wahrscheinlich ab Mai vor der Frage stehen, wie sie sich in Corona-Zeiten sicher konstituieren können."
Fischbachs Amtskollege von den Grünen, Jürgen Mistol, hatte die Initiative ins Rollen gebracht. "Die schnelle Reaktion des Landtagspräsidiums auf unseren Vorstoß zeigt auf erfreuliche Weise, wie gut die parlamentarische Zusammenarbeit auch zwischen Regierungsfraktionen und Opposition in dieser Krise funktioniert", betonte er. Dies sei wichtig, da die Demokratie keine Pause machen dürfe. "Die geplanten Änderungen in der Landtags-Geschäftsordnung stellen sicher, dass der Bayerische Landtag unabhängig von der weiteren Entwicklung der Corona-Krise handlungsfähig bleibt und seine Rolle als gesetzgebendes Verfassungsorgan ausfüllen kann."
Mistol hatte als Begründung auch auf andere Parlamente wie das Europäische Parlament, den Landtag in Baden-Württemberg und den Bundestag verwiesen, wo entsprechende Geschäftsordnungsänderungen bereits auf den Weg gebracht wurden.
Für Fabian Mehring (Freie Wähler) ist die Präsenz der Abgeordneten im Landtag auch in dieser Krise eine Selbstverständlichkeit. Online-Beratungen sollten aus seiner Sicht unbedingt die Ausnahme bleiben: "Es wäre ein grundfalsches Signal an all die Helden des Alltags, die derzeit in den Supermärkten oder Krankenhäusern den Betrieb aufrechterhalten, wenn ausgerechnet wir Volksvertreter uns eine Extrawurst braten und nur noch vom Sofa aus arbeiten."
Notwendig wird die Zusatzregelung wegen der unklaren Perspektiven bei der Eindämmung der Krankheit: "Wir alle wissen nicht, wie lange uns dieses Virus noch in Atem hält, wann wir in unserem gewohnten Alltag fortfahren können", hieß es in Mistols Schreiben. Bislang hat der Landtag sich nur auf die Zeit bis nach den Osterferien verständigt. Wegen der hohen Ansteckungsgefahr durch Tröpfchenübertragungen fanden die Landtagssitzungen zuletzt nur noch mit einer reduzierten Anzahl von Abgeordneten statt. Zudem waren die Beratungen kürzer, um die Gesundheit der Abgeordneten nicht unnötig zu gefährden.