Onkel ermordet: Angeklagter steht erneut vor Gericht

Vor dem Landgericht Regensburg hat am Montagmorgen der Prozess um den sogenannten Strohballenmord begonnen.
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Der Angeklagte Thomas L. (l.) sitzt neben seinem Anwalt.
dapd/Joerg Koch Der Angeklagte Thomas L. (l.) sitzt neben seinem Anwalt.

Regensburg - Eine Feldarbeiterin findet die Leiche zwischen mannshohen Strohballen auf einem Acker bei Straubing. Der Automechaniker aus Bogen ist erdrosselt worden. Schnell gerät der Neffe des Opfers ins Visier der Fahnder. Er soll seinen Onkel vor mehr als fünfeinhalb Jahren aus Habgier getötet haben. Wegen Raubmordes muss sich der heute 33-Jährige seit nun erneut vor dem Landgericht Regensburg verantworten.

Laut Anklage hat er es vor mehr als fünfeinhalb Jahren auf 2700 Euro Bargeld und das Handy des Opfers abgesehen. In einem ersten Verfahren war der Mann im Mai 2008 aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Knapp ein Jahr später hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil auf und wies den Fall an das Landgericht zur Neuverhandlung zurück. Das Landgericht sei in seinem Urteil von Hypothesen ausgegangen, für die es nach der Beweisaufnahme keine oder nur unzureichende Anhaltspunkte gab, hieß es in der BGH-Begründung. Außerdem sei die Gesamtwürdigung der Indizien und Beweise fehler- und lückenhaft.

Auch im zweiten Verfahren machte der Angeklagte gestern keine Angaben zur Sache. Somit muss sich die Strafkammer erneut mit den Indizien befassen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war der damals 27-Jährige dabei, als sein Onkel einen Gebrauchtwagen für 2700 Euro verkauft hatte. Laut Anklage erdrosselte der damals Arbeitslose Ende Februar 2007 den 48-Jährigen von hinten und nahm das Bargeld sowie das Handy und die Wohnungsschlüssel des Opfer an sich.

Nach der Tat soll der wegen Diebstahls und Betrugs vorbestrafte Angeklagte einigen Gläubigern seine Schulden zurückgezahlt und mit dem erbeuteten Geld auch die Hotelrechnung beglichen haben. Am ersten Prozesstag sagte der damals zuständige Chefermittler als Zeuge aus. Dabei ging es unter anderem um die Auswertung von Handydaten. Die Polizei glaubt, dass der Angeklagte nach dem Mord einmal mit dem Mobiltelefon seines Opfers telefonierte, weil auf seinem eigenen Handy kein Guthaben mehr vorhanden war..“

 

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