Oma totgefahren! Aber ER will einen Freispruch

Schuld habe allein die 83-Jährige, fand der Lkw-Fahrer (60) – und erhob Anspruch gegen den Strafbefehl über 4500 Euro.
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Fernfahrer Helmut T. (60) vor dem Lkw, mit dem er in der Grolandstraße die Rentnerin (83) am Gehwagen überrollte.
Berny Meyer 2 Fernfahrer Helmut T. (60) vor dem Lkw, mit dem er in der Grolandstraße die Rentnerin (83) am Gehwagen überrollte.
Auch er wollte die Strafe in seinem Fall nicht akzeptieren: Horst W., der mit der losgelösten Stütze seines Abschleppwagens eine Frau tötete.
Berny Meyer 2 Auch er wollte die Strafe in seinem Fall nicht akzeptieren: Horst W., der mit der losgelösten Stütze seines Abschleppwagens eine Frau tötete.

Schuld habe allein die 83-Jährige, fand der Lkw-Fahrer (60) – und erhob Anspruch gegen den Strafbefehl über 4500 Euro.

NÜRNBERG Sie war gerade auf dem Weg zum Einkaufen. Da wurde die 83-jährige Rentnerin Lieselotte G. von den Vorderreifen seines Lkw zerquetscht: Neun Monate ist der tragische Unfall her. Doch der Fahrer und Unfallverursacher Helmut T. (60) versteht noch immer nicht, warum er wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden soll. „Ich habe die Frau doch gar nicht gesehen“, behauptete der Angeklagte jetzt am Nürnberger Amtsgericht. „Ich fahre doch seit 38 Jahren unfallfrei.“ Gegen den Strafbefehl (4500 Euro) hatte er Einspruch erhoben.

Am 25. Oktober 2007 um 10 Uhr wollte der Lkw-Fahrer aus Nordrhein-Westfalen von der Nürnberger Groland- in die Rollnerstraße einbiegen, achtete auf den Gegenverkehr. Dass die alte Dame vor ihm die Straße überquerte, habe er nicht bemerkt. Schließlich beginne die Frontscheibe in zwei Metern Höhe. Die Rentnerin war nur 1,70 Meter groß, schob gebückt ihren Gehwagen. Eine Zeugin sah den Lkw anfahren, hörte Bremsen quietschen – dann lag die betagte Frau reglos am Boden.

Gutachter glaubt: „Sie muss wohl in einem toten Winkel gewesen sein“

„Sie muss wohl in einem toten Winkel gewesen sein“, glaubte ein Gutachter. „Aber irgendwann muss sie sich sichtbar genähert haben“, meinte Richter Norbert Prankel. Oder sei Helmut T. nach dem Motto losgefahren: „Erst wenn es knirscht, halte ich an“? Fazit des Richters: „Sie haben die Frau gesehen und dann vergessen. Als erfahrener Fernfahrer hätten Sie noch mal nach ihr schauen müssen.“ Da die Frau allerdings eine Mitschuld am Unfall trage, habe man nur eine Geldstrafe verhängt und kein Fahrverbot oder eine Haftstrafe. Schließlich akzeptierte Helmut T. das Urteil.

Kein Einzelfall: Sechs Monate Bewährungsstrafe und zwei Monate Fahrverbot bekam bei einem anderen tödlichen Unfall Abschleppwagen-Fahrer Horst W. (39) – auch er zeigte sich uneinsichtig!

Einer der ungesicherten Metall-Stützarme seines Fahrzeugs hatte sich auf der Fahrt gelöst und mähte an der Kreuzung Bucher / Juvenellstraße gleich drei Frauen nieder. Eine Rentnerin (60) kam zu Tode, eine Grafikerin (33) wurde durch einen Beckenbruch zum Pflegefall. Der Fahrer gestand in erster Instanz, dass er den Unfall aus Schlamperei verursacht habe, aber das passiere nie mehr. Das Urteil griff er jetzt an, wollte zumindest das Fahrverbot aufheben lassen. Der Richter verwarf die Berufung.cis

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