Ohne Not Sozialwohnungen gemietet

München (dpa/lby) - Er war Mieter von zwei Sozialwohnungen in der bayerischen Landeshauptstadt, obwohl er in Berlin gemeldet ist: Dafür hat das Münchner Amtsgericht nach Angaben eines Sprechers vom Freitag einen Mann verurteilt. Dieser habe eine Wohnung räumen müssen, in der überhaupt nicht wohnte.
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Eine Justitia-Büste an einer Fassade. Foto: Ina Fassbender/Archivbild
dpa Eine Justitia-Büste an einer Fassade. Foto: Ina Fassbender/Archivbild

München (dpa/lby) - Er war Mieter von zwei Sozialwohnungen in der bayerischen Landeshauptstadt, obwohl er in Berlin gemeldet ist: Dafür hat das Münchner Amtsgericht nach Angaben eines Sprechers vom Freitag einen Mann verurteilt. Dieser habe eine Wohnung räumen müssen, in der überhaupt nicht wohnte. Das Verfahren wegen seiner zweiten angemieteten Sozialwohnung, die der Mann angeblich hin und wieder nutze, laufe noch, sagte der Sprecher. Der Klägerin, einer Wohnungsbaugesellschaft, zufolge vermiete der Mann diverse teils staatlich geförderte Wohnungen unter anderem an sogenannte Medizintouristen unter - auch wenn Untermiete nicht erlaubt sei.

Im Dezember hatte der damals 40-Jährige vor Gericht erklärt, zwei Wohnungen in München zu bewohnen. Als einen Grund gab er an, dass eine der Wohnungen nur drei Gehminuten von der Garage seines Arbeitgebers entfernt liege, für den er als Chauffeur arbeite.

Der Richter erklärte laut Mitteilung in seinem Urteil, dem Beklagten müsse bekannt sein, dass in München eine massive Wohnungsnot herrsche. "Deswegen ist es für das Gericht geradezu unverständlich, um nicht zu sagen skandalös, dass der Beklagte hier eine Neuvermietung staatlich geförderten Wohnraums mit derartigen Mitteln torpediert und verhindert." Das Urteil aus dem vergangenen Jahr ist seit Mitte April rechtskräftig (Az.: 473 C 17391/18).

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