Obwohl streng geschützt: Bayern erlaubt Tötung von Fischottern

Fischotter sind eigentlich streng geschützt. Jetzt sind in Bayern zwei neue Verordnungen in Kraft getreten, die ihren Abschuss in Ausnahmefällen erlauben.
von  AZ/dpa
Fischotter sind eigentlich geschützt, dürfen aber in Bayern, unter bestimmten Bedingungen, getötet werden.
Fischotter sind eigentlich geschützt, dürfen aber in Bayern, unter bestimmten Bedingungen, getötet werden. © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

München/Bayern  – Fischotter zählen zu den besten Schwimmern unter den Landraubtieren. Da ihre natürlichen Lebensräume knapper werden, sind sie hochgradig bedroht und deshalb streng geschützt. Trotzdem sind nun zwei Verordnungen der bayerischen Staatsregierung in Kraft getreten, die das Töten von Fischottern in Bayern in Ausnahmefällen erlauben. 

Fischotter laut Teich- und Fischereiwirtschaft ein Problem

Eine Sprecherin des Umweltministeriums teilte mit, die neue Regelung ermögliche Fischotterentnahmen zum Schutz der Teich- und Fischereiwirtschaft, wobei "Entnahme" für die Tötung der Tiere steht. Denn Fischotter ernähren sich, wie ihr Name schon sagt, von Fischen, und breiten sich im Freistaat wieder aus.  Das bereitet der Teich- und Fischereiwirtschaft Sorge.

Die Verordnungen sollen Interessen von Teichwirten, aber auch Tierschützern berücksichtigen. Trotzdem reagiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit Kritik. Die Bayerische Staatsregierung stelle den Fischotter-Abschuss als alternativlos für die Teichwirtschaft dar, anstatt gemeinsam mit Naturschutzverbänden konstruktive Lösungen voranzutreiben. "Es ist höchste Zeit, wirksame Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stärkung der ökologisch bedeutsamen Teichwirtschaft zu ergreifen, statt den Fischotter zum Sündenbock zu machen", heißt es in einer Pressemitteilung. 

Der Streit um die Fischotter ist nicht neu.  Bereits im vergangenen Jahr hatte die bayerische Staatsregierung zwei Verordnungen beschlossen, die ab August 2023 galten. Diese ermöglichten ebenfalls die Tötung der streng geschützten Tiere zum Schutz der Teichwirtschaft in Ausnahmefällen. 

Umweltverbände klagten gegen die Verordnung

Der Bund Naturschutz Bayern, die Deutsche Umwelthilfe und der Verein "Aktion Fischotterschutz" hatten gegen die Verordnungen der Staatsregierung geklagt. Im April gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Klägern endgültig recht und erklärte die Verordnungen in der damaligen Form für rechtswidrig. Ein Grund: Die Verordnungen regelten nicht selbst, wie viele Tiere pro Jahr getötet werden dürften. 

Daraufhin setzte die bayerische Landesregierung eine neue Abschluss-Verordnung auf. Laut dem Umweltministerium werde mit der Neuregelung den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs zur vorherigen Fischotterverordnung Rechnung getragen. So werde die Höchstzahl zur Entnahme künftig über eine formelle Entscheidung der Naturschutzbehörde festgelegt.

Fischotter-Verordnung: Aiwanger begrüßt die Regelung

Jagdminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) begrüßte die Regelung: Tausende Teiche seien in Bayern wegen der wachsenden Fischotterpopulation aufgegeben worden. Mit den neuen Verordnungen stelle die Staatsregierung unter Beweis, "dass wir die Teichwirte nicht alleine lassen. Die jagdrechtliche Verordnung schafft Regelungen, die hohe Anforderungen an den Tierschutz stellen und zugleich Entnahmen durch die Jägerschaft praxistauglich zulässt".

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