Obwohl er seine Unschuld beteuert: Mörder Matthias Frey bleibt im Knast
Bamberg - Mord, Totschlag, besondere Schwere der Schuld: Vor 22 Jahren schickt das Bamberger Landgericht den damals 28 Jahre alten Matthias Frey lebenslang hinter Gitter.
Er behauptet, unschuldig zu sein. Zwei Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens sind bereits gescheitert, jetzt auch der dritte. Das bestätigt der Sprecher des Oberlandesgerichts Bamberg, Bernd Weigel, der AZ.
In Internet-Foren, in denen echte oder vermeintliche Fehlurteile das zentrale Thema sind, gehört Matthias Frey zu den Opfern einer gnadenlosen Justiz. Warum das so sein soll, ist auf seiner eigenen Internet-Seite nachzulesen, die Freys Vater Rudolf in dessen Namen betreibt. Das Ergebnis seiner äußerst detaillierten Schilderungen auf der Seite: Er sei Opfer einer Verschwörung geworden.
Freys Vater spricht von Korruption
Dem rechtskräftigen Urteil zufolge hat Frey damals zunächst einen Mann aus der Bamberger Drogen-Szene getötet, ein paar Tage später dessen Freundin. Von einer Vernehmung, in dem er die beiden Verbrechen gestanden hat, gibt es einen Tonbandmitschnitt und eine Abschrift, die von ihm aber nicht unterschrieben worden sein soll – und damit wertlos ist? Matthias Frey hat auch im Prozess ein Geständnis abgelegt.
Für den Vater von Matthias Frey, einen ehemals hochrangigen städtischen Beamten, ist das Urteil das Ergebnis von weitreichender Korruption, Vertuschung und Lüge in den Reihen von Polizei, Justiz und Politik – eine Verschwörung, um die Verwicklungen und die Drogensucht des früheren Bamberger Oberbürgermeisters zu vertuschen.
Derartige Theorien, zu denen zum Beispiel noch ein weiterer vertuschter Mord zählt, würden ihn bei seinem Wiederaufnahmeantrag nicht interessieren, sagte Rechtsanwalt Malte Magold zur AZ kurz vor Einreichung des Schriftsatzes. Er legte den Schwerpunkt auf das seiner Ansicht nach unzulässig zustande gekommene Geständnis, das von seinem Mandanten inzwischen auch formal widerrufen wurde.
Die Tatwaffe ist bis heute unklar
Das Bamberger Oberlandesgericht folgt dieser Argumentation nicht. Wie Behördensprecher Bernd Weigel erklärt, habe sich das OLG ausführlich mit dieser Frage beschäftigt, sei jedoch zu einem anderen Ergebnis gekommen. Nach Einschätzung des Senats, so Weigel, wäre Matthias Frey angesichts der Beweislage auch dann verurteilt worden, wenn er sein Geständnis widerrufen hätte.
Ohne neue Verhandlung wird noch ein Punkt ungeklärt bleiben: Dem Urteil zufolge hat Frey eines seiner beiden Opfer mit einem Beil erschlagen. Rechtsmediziner Wolfgang Eisenmenger, dem der Vater des Verurteilten die Gerichtsakten gegeben hatte, konnte das Verletzungsbild damit nicht erklären. Er ging von einem messerähnlichen Gegenstand als Tatwaffe aus.