Oberstes Gericht: Nürnberger Zigarren-Lounge muss schließen
Am Hauptmarkt darf nicht mehr gequalmt werden – Wirtin ist gerade auf Kuba.
NÜRNBERG Christine Klever hat gekämpft. Die Wirtin der Zigarren-Lounge „La Casa del Habano“ am Nürnberger Hauptmarkt trat als David gegen das bayerische Rauchverbot an und klagte am Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Sie hat verloren. Das Oberste Gericht Bayerns beschied gestern: Keine Ausnahmen für Zigarren-Lounges – auch am Hauptmarkt darf nicht mehr gequalmt werden! Christine Klever wusste gestern wohl noch nichts von der Entscheidung: Sie ist gerade auf Kuba.
Das Gericht ist unerbittlich: Das generelle Rauchverbot in Bayerns Kneipen wird auch für die Zigarren-Lounges nicht außer Kraft gesetzt. Die Regelung betrifft also auch Gaststätten, deren Umsatz zu mehr als 50 Prozent aus dem Verkauf von Tabakwaren resultiert.
Christine Klever vertreibt am Hauptmarkt auch Zigarren und Zigarillos. Die Frau, die 800000 Euro in die Lounge gesteckt und dafür ihre Altersversorgung verpfändet hat, sah sich durch das Nichtrauchergesetz auch in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt.
Da urteilte das Gericht: Der Gesetzgeber hat sehr wohl das Recht, dem Gesundheitsschutz den Vorrang „gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte“ einzuräumen.
Das Rauchverbot müsse nicht aufgeweicht werden, selbst wenn Betriebe in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet seien, heißt es weiter.
Es ist nicht nur Klevers Existenz, die durch die Entscheidung den Bach hinuntergehen könnte: Am „Casa del Habano“ hängen noch sechs Angestellte und zwei Azubis, die von der Nachricht überrascht wurden. Ein Angestellter: „Wir haben noch nichts Schriftliches, so lange ändert sich bei uns nichts.“ sw
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