Oberster Rechnungshof rügt LMU wegen Dienstreisen

Dienstreisen ins schöne Venedig, teure Restaurants - und Taxifahrten für 64 000 Euro: Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat die Ausgaben der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München unter die Lupe genommen - und dabei Erstaunliches entdeckt.
dpa |
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Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) in München. Foto: picture alliance / Peter Kneffel/dpa/Archivbild
dpa Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) in München. Foto: picture alliance / Peter Kneffel/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - Taxikosten von 64 000 Euro und Tausende Euro für eine Fortbildung in Venedig: Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) prangert die Verschwendung von öffentlichen Geldern an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) an. In einem bislang unveröffentlichten Prüfungsbericht, über den zuerst die "Süddeutsche Zeitung" berichtet hatte, werden teure Taxifahrten, Bewirtungskosten in teuren Restaurants und eine Abschiedsfeier für einen Dekan mit touristischem Programm für 12 000 Euro aufgelistet, wie der ORH am Donnerstag bestätigte. "Der ORH bezweifelt, dass durch eine im Rahmen der Verabschiedung durchgeführte Führung ein wissenschaftlicher Charakter der Veranstaltung hergeleitet werden kann."

Ein ganz besonderer Fall: Ein einziger Beschäftigter ließ sich den Angaben zufolge in den vergangenen zehn Jahren insgesamt 64 000 Euro erstatten - für Fahrten mit dem Taxi vom Dienstort nach Hause. Außerdem ließ sich eine Fakultät von 2001 bis 2017 insgesamt 21 000 Euro Bewirtungskosten erstatten - für Mittagessen in zum Teil gehobenen Restaurants. "Die LMU hätte die für den geldwerten Vorteil anfallende Einkommensteuer abführen müssen, was unterblieben ist", teilte der ORH mit.

Und dann war da noch die Sache mit Venedig: Gleich zwei interne Veranstaltung der Münchner Universität wurden nach ORH-Angaben in der italienischen Lagunenstadt abgehalten. Für eine "interne Strategietagung" fielen insgesamt rund 15 000 Euro Reisekosten an, für eine Fortbildung zum Thema Projektmanagement sogar mehr als 17 000 Euro. Die LMU begründete die Notwendigkeit, für die Veranstaltungen nach Venedig zu reisen, damit, dass die Uni über kein eigenes Tagungszentrum verfüge.

Die Universität weist Vorwürfe der Verschwendung von Steuergeld zurück und betont, sie sehe weder "straf- noch dienstrechtlichen Handlungsbedarf" gegen Mitarbeiter. "Auch von Verschwendung kann hier keine Rede sein, ganz im Gegenteil: Die LMU geht sorgsam mit öffentlichen Geldern um, und in den Fakultäten wird unter schwierigen Rahmenbedingungen Hervorragendes geleistet, wie gerade das abgelaufene Sommersemester wieder gezeigt hat."

Die Universität kritisiert den Rechnungshof ihrerseits dafür, dass der Bericht aus dem Jahr 2018, in dessen Rahmen nach ORH-Angaben auch weitere Hochschulen in Bayern unter die Lupe genommen wurden, überhaupt an die Öffentlichkeit gelangte. "Der Bericht ist streng vertraulich", schreibt die LMU auf ihrer Homepage. Es "bestehen sehr starke Anhaltspunkte dafür, dass in rechtswidriger Weise die Inhalte des Berichts ganz oder teilweise an Medienvertreter gelangt sind". Universitätspräsident Bernd Huber habe "den Präsidenten des ORH um Unterstützung bei der Aufklärung der Frage gebeten, wie es zur rechtswidrigen Herausgabe der streng vertraulichen Informationen aus dem Bericht kommen konnte".

Nach ORH-Angaben steht eine Stellungnahme des bayerischen Wissenschaftsministerium in der Sache noch aus. Das Ministerium habe zur Aufklärung aber eine Stabstelle in der LMU eingerichtet und die Anweisung erteilt, vom ORH festgestellte Missstände abzustellen.

Nach Angaben der Universität wurde in dem Zusammenhang auch gegen einen Vizepräsidenten der Hochschule wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen aber gegen eine Zahlung von 1500 Euro eingestellt. "Der Vorschlag wurde von dem Betroffenen akzeptiert, um das Verfahren prozessökonomisch und mit geringem Aufwand abzuschließen", teilte die LMU schon Mitte Juli mit. "Ein Schuldeingeständnis ist mit dieser Zustimmung nicht verbunden, die Unschuldsvermutung gilt weiter." Im Höchstfall befinde sich der entstandene Schaden im dreistelligen Bereich. "Deswegen sehe ich auch keinen Anlass für weitere Schritte", sagte LMU-Präsident Huber damals.

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