Oberste Richter: Kutschen raus!

Es bleibt beim Verbot der Droschken in der Rothenburger Altstadt. Der qualvolle Tod eines Pferdes hatte die Sperrung ausgelöst
von  Abendzeitung
Auf dieses Bild werden Touristen künftig verzichten müssen: Eine Pferkutsche fährt durch die Rothenburger Altstadt.
Auf dieses Bild werden Touristen künftig verzichten müssen: Eine Pferkutsche fährt durch die Rothenburger Altstadt. © dpa

Es bleibt beim Verbot der Droschken in der Rothenburger Altstadt. Der qualvolle Tod eines Pferdes hatte die Sperrung ausgelöst

ROTHENBURG/MÜNCHEN Pferdekutschfahrten im inneren Kern der Altstadt von Rothenburg o. d. Tauber bleiben weiterhin verboten! Lediglich auf einer nordöstlich davon gelegenen Route dürfen die Droschken mit Touristen ihre Runden drehen. Das urteilte jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH). Auf der Strecke bleiben allerdings wesentliche Sehenswürdigkeiten der früheren Reichsstadt ausgespart. Sie ist daher nach Ansicht der Kutschenbetreiber für Besucher unattraktiv.

Mit dem gestern veröffentlichten Urteil bestätigten Bayerns oberste Richter im Kern ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom Januar. Lediglich mit der eingeräumten Ausnahmeregelung wich der VGH von der erstinstanzlichen Entscheidung ab. Die Ansbacher Verwaltungsrichter hatten seinerzeit die gesamte Rothenburger Altstadt zur kutschenfreien Zone erklärt.

"Der Staat macht mich zu einem Hartz-IV-Empfänger"

Ungehalten über das Urteil zeigte sich der Kutscher Reinhold Wieland, der gegen das Fahrverbot geklagt hatte: „Ich bedanke mich beim Staat, dass ich in einem halben Jahr zum Hartz-IV-Empfänger werde“, erklärte er.

Die vom VGH zugelassene Ausweichroute sei für ihn inakzeptabel. Seine Einnahmen seien seit dem Verbot drastisch eingebrochen. Früher habe er Tageseinnahmen von 300 bis 500 Euro gehabt. Inzwischen bringe er pro Tag kaum mehr als 50 bis 60 Euro mit nach Hause.

Die Stadt begründete Sperre mit der Gefahr für die Touristen

Ungeklärt ist unterdessen weiter der Streit über die Frage, an welchen Stellen der Stadt die Kutscher ihre Droschken parken und Touristen abpassen dürfen. Eine attraktive Parkmöglichkeit in der Altstadt hatte die Stadt im Vorjahr gestrichen. Seitdem müssen die Kutscher außerhalb der Altstadt auf Touristen warten. In der Regel hielten sich Besucher aber im Inneren der Altstadt auf, kritisierte Wieland. Ob er gegen das Parkverbot klagen werde, sei noch unklar. „Mir fehlt schlicht und einfach das Geld dafür“, berichtete er.

Die Stadt hatte das Fahrverbot in der engen Altstadt mit der Gefahr für Fußgänger begründet. Standmöglichkeiten in der Altstadt waren wegen angeblicher Geruchsbelästigung der Touristen gestrichen worden. Die Stellplätze seien stark mit Pferdemist und Urin verunreinigt gewesen, hatte die Stadt betont und ihre Haltung Ende Juni mit einem Stadtratsbeschluss bekräftigt.

Ausgelöst hatte den Streit der qualvolle Tod eines Pferdes im August 2009. Der Stadtrat hatte damals nach kritischen Reaktionen von Tierschützern einen Imageverlust der Stadt befürchtet. dpa/azn

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