Oberbayerische Käsefehde: Weiteres Urteil erwartet

Bad Heilbrunn/Wolfratshausen (dpa/lby) - Im Bad Heilbrunner Käsestreit wird heute vor dem Amtsgericht Wolfratshausen ein weiteres Urteil erwartet. Seit Jahren streiten der Inhaber des "Tölzer Kasladens", Wolfgang Hofmann, und andere Hausbewohner um den Geruch.
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Der Geschäftsführer des "Tölzer Kasladens", Wolfgang Hofmann, in einem der Käselager. Foto: Angelika Warmuth/dpa/Archivbild
dpa Der Geschäftsführer des "Tölzer Kasladens", Wolfgang Hofmann, in einem der Käselager. Foto: Angelika Warmuth/dpa/Archivbild

Bad Heilbrunn/Wolfratshausen (dpa/lby) - Im Bad Heilbrunner Käsestreit wird heute vor dem Amtsgericht Wolfratshausen ein weiteres Urteil erwartet. Seit Jahren streiten der Inhaber des "Tölzer Kasladens", Wolfgang Hofmann, und andere Hausbewohner um den Geruch.

Hofmann war 2016 von Bad Tölz in einen ehemaligen Supermarkt im benachbarten Bad Heilbrunn eingezogen. Schon bald klagten Hausbewohner vor dem Amtsgericht Wolfratshausen. Neben dem Verkauf im Laden lagern und reifen in den hinteren Räumen zwei bis drei Tonnen Käse. Rund 200 Sorten werden hier verpackt und verschickt. Der Käsehandel samt Käsereifung sei kein Supermarkt und die Nutzung somit nicht erlaubt, argumentierten die Nachbarn. Außerdem seien vom Vermieter Fenster ohne Absprache mit den anderen Hauseigentümern ersetzt worden.

Das Amtsgericht hatte im Jahr 2018 ein Teilurteil gesprochen und Hofmann die Nutzung des Supermarkts zur Lagerung und zur Reifung von Käse wie auch zur Abhaltung seinerzeit geplanter Käseseminare untersagt. Das Landgericht München II verwies die Sache aber zurück an das Amtsgericht.

Im Dezember hatte das Landgericht München II in einem anderen Verfahren einer Nachbarin untersagt, "Geruchswarnschilder" an den Laden zu kleben. Die Frau hatte Zettel gefertigt, die ein rotes Warndreieck mit gezeichneter Nase zeigten, in die Geruchsschwaden aufsteigen. Sie darf aber weiter öffentlich sagen, dass es für ihr Empfinden stinkt. Zudem ist ein Verwaltungsgerichtsverfahren zur Frage einer Nutzungsänderung des Supermarkts noch nicht abgeschlossen.

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