Nur wenige Minuten Kontakt zu Angehörigen: Bayerische Häftlinge wehren sich gegen Isolation

Nur zwei Stunden pro Jahr dürfen Häftlinge aus der JVA Straubing mit ihren Familien telefonieren. Sie starten eine Petition. Ein Anwalt bezeichnet unterdessen die restriktive Haltung des bayerischen Strafvollzugs in manchen Fällen als menschenunwürdig.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
5  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Blick aus einem Fenster in einer Zelle der JVA Straubing. (Archivbild)
Blick aus einem Fenster in einer Zelle der JVA Straubing. (Archivbild) © Armin Weigel (dpa)

Straubing - 120 Minuten: So lange dürfen Häftlinge der Justizvollzugsanstalt Straubing pro Jahr mit ihren Angehörigen telefonieren. Wenig Zeit, um nicht den Anschluss an die Außenwelt zu verlieren. Nun haben die Häftlinge eine Petition gestartet. Für weniger Isolation und mehr Kontakt nach außen. 

Auf der Plattform "Change.org" haben die Inhaftierten die Petition "Isolation ist keine Option!” ins Leben gerufen. In der Petition sprechen sie sich für mehr telefonischen Kontakt mit ihren Familien aus. Häftlinge dürfen alle zwei Monate lediglich 20 Minuten mit ihren Angehörigen sprechen. Laut JVA Straubing sei dies ausreichend, so eine Meldung der Plattform "Change.org". Zudem gäbe es keinen "uneingeschränkten Anspruch der Gefangenen auf Telefongespräche", erklärt die Haftanstalt. 

Telefonate nur in "dringenden Fällen"

"Wie erklärt man zwei Kindern, die in aufeinanderfolgenden Monaten Geburtstag haben, warum das eine angerufen wird und das andere nur eine Karte bekommt? Nur einige Kilometer entfernt in angrenzenden Bundesländern darf jeder Strafgefangene beliebig mit seiner Familie telefonieren”, erklärt ein Häftling die Lage.

Laut "Change.org" dürfen bayerische Strafgefangene nur "in dringenden Fällen” mit ihren Angehörigen telefonieren. Dringend seien beispielsweise Todesfälle, Fristen oder ähnliche Ausnahmesituationen, in denen ein Brief nicht ausreichen würde.

Lesen Sie auch

Rechtsanwalt: Restriktive Haltung des bayerischen Strafvollzuges oft menschenunwürdig

In anderen Bundesländern dürfen laut Recherchen der Organisation Strafgefangene mit einem sogenannten Haftraum-Mediasystem telefonieren, fernsehen und unter Überwachung E-Mails versenden.

Die Petition haben mittlerweile bereits 2.500 Personen unterzeichnet. Auch der Rechtsanwalt Dr. Thomas Galli, ein ehemaliger Leiter zweier Justizvollzugsanstalten, unterstützt die Petition. Die äußerst restriktive Haltung des bayerischen Strafvollzuges sei in vielen Fällen menschenunwürdig, so Galli. 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
5 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Manmeintjanur am 16.09.2020 22:44 Uhr / Bewertung:

    Nicht jammern, etwas Strafe muss ja sein. Ein Häftling kostet uns Steuerzahlern etwa 140,00 €/Tag, pro Monat also etwa 4.200 €, eine Summe von der Millionen gesetzestreuer Pflegebedürftige und Rentner nur träumen können.

  • am 16.09.2020 19:33 Uhr / Bewertung:

    Hab mal eine Frage: Eigentlich dachte ich, dass im Knast Internetzugang verboten ist. Wie können die Inhaftierten dann eine Online-Petition starten? Und zweitens: Es gibt eine ganz einfache Möglichkeit, die angesprochenen Schwierigkeiten zu vermeiden: Sich an Gesetze halten!

  • Frale am 16.09.2020 18:09 Uhr / Bewertung:

    Strafvollzug oft menschenunwürdig, wohl ein Witz. Sie sitzen nicht umsonst ein. Darüber sollten sie mal nachdenken.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.