Nur Einzelfälle? Angestellte missbrauchen Gefangene
München - Zehn mal sind Gefangene und Verwahrte in Bayern im vergangenen Jahr von Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtungen sexuell missbraucht worden. Laut Landeskriminalamt waren es 2015 lediglich vier Fälle. Bei den Tätern handelt es sich den Angaben nach ausschließlich um Angestellte, die ihre Machtposition für sexuelle Handlungen ausgenutzt haben. Ihnen drohen nach dem Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre Haft. "Die einzelnen Fälle können jedoch bestimmten Einrichtungen nicht zugeordnet werden", teilte ein Sprecher des Landeskriminalamts in München auf Anfrage mit. Auch über die Opfer der Übergriffe wollte der Sprecher nichts sagen.
Der Landesvorsitzende der Bayerischen Justizvollzugsbediensteten, Ralf Simon, sprach von absoluten Einzelfällen. "Unsere Bediensteten werden da in ein völlig falsches Licht gerückt, was sie aufgrund ihrer wirklich schwierigen Aufgabe mit einer immer problematischer werdenden Klientel nicht verdient haben", sagte er.
Trotzdem werde jedem Verdacht konsequent nachgegangen, teilte das Bayerische Justizministerium mit. "In Einzelfällen hat sich dabei auch herausgestellt, dass es zwischen Bediensteten und Gefangenen aufgrund einer echten Liebesbeziehung zu sexuellen Kontakten gekommen war", sagte eine Sprecherin. Das sei natürlich auch verboten, gelte in der Regel aber nicht als sexueller Missbrauch.
Zu so viel Intimität soll es erst gar nicht kommen. Der Umgang mit Nähe und Distanz sei deshalb schon in der Ausbildung ein wichtiges Thema, so die Sprecherin des Ministeriums. Aber was wird konkret unternommen, um sexuellen Missbrauch gegenüber Gefangenen und Verwahrten in Zukunft zu verhindern? "Wesentliches Element ist dabei eine Kultur des aktiven Hinsehens, sagte die Sprecherin. Die Aufklärungsquote bei den Missbrauchsfällen liege bei hundert Prozent. Zu einer möglichen Dunkelziffer sagen die Behörden nichts.
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