Nürnberger vergoogelt: Lösch-Antrag abgewiesen

Alle Angaben passten, doch der Internet-Riese lehnte den „Street View“- Widerspruch ab.
NÜRNBERG/HAMBURG Ein Nürnberger ist stocksauer auf den Internetkonzern Google: Es geht um Google Street View und das Widerspruchsverfahren gegen die Aufzeichnung von Straßen und Häusern.
Der Gostenhofer Carl Johnson (31, Name geändert) will – wie viele andere Bürger – nicht, dass sein Wohnhaus für Jedermann detailgetreu im Internet abrufbar ist. „Es ist unsäglich, dass ein kommerzielles Unternehmen hemmungslos die Privatsphähre der Bürger vereinnahmt und global verfügbar macht.“ Google gehe es doch nur um Profit mit Online-Anzeigen. „Außerdem ist die Sicherheit des Einzelnen gefährdet“, wettert Johnson: „Wer einen Einbruch plant, kann das über Street View vorzüglich tun.“
Als der Medienwissenschaftler vor einigen Wochen aus der Sparkasse in der Fürther Straße kam, stand gar eines der Google-Autos an der Ampel und filmte ihn ab. Dagegen freilich kann er nichts ausrichten, zumal Google verspricht, alle gefilmten Personen und Autokennzeichen unkenntlich zu machen. Dagegen, dass sein Haus Teil von Googles virtueller Welt sein soll, will sich Johnson jedoch wehren.
Er nutzte das Online-Formular
Wie von staatlichen und unabhängigen Datenschützern empfohlen, füllte er das von Google angebotene Online-Formular aus. Er gab seine Kontaktdaten an, klickte auch – wie gefordert – bei Google Maps „auf die Mitte des Hausdachs“, um alle Zweifel über das auszublendende Haus auszuräumen. Eine Woche später hatte Johnson eine Mail der Google Germany GmbH im Postfach: „Leider konnten wir den Verifizierungscode auf dem Postweg nicht zustellen, da die von Ihnen eingegebene Adresse fehlerhaft war.“
„War sie nicht“, stellt Johnson fest, was auch der Schriftwechsel mit Google, der der AZ vorliegt, belegt. Auf Nachfrage konnte eine Google-Sprecherin keine Auskunft geben, ob Unregelmäßigkeiten dieser Art öfter vorkommen und behauptete: „Wenn alle Infos da sind, klappt das.“ Generell hätte das Abarbeiten der Widersprüche „oberste Priorität“. Wie viele Widersprüche bis kurz vor Ablauf der Widerspruchsfrist in Großstädten eingegangen sind, konnte die Google-Vertreterin nicht verraten. Ebenso wenig, ob und wann der Internet-Riese die Zahl der Widersprüche öffentlich macht.
Zur Image-Verbesserung dürfte diese Art von Kommunikationspolitik nicht beitragen... Steffen Windschall
Datenexperte kritisiert Google
Prof. Johannes Caspar ist Datenschutzbeauftragter in Hamburg und in Sachen Street View für ganz Deutschland zuständig: „Ich zweifle, ob Google an einer bürgerfreundlichen Umsetzung der Widersprüche interessiert ist. Meine Bedenken, das komplexe Verfahren so kurzfristig in Gang zu setzen, wurden nicht berücksichtigt. Google muss offenlegen, wie man mit den Angaben der Bürger umgeht, die Einspruch einlegen.“
Am Freitag ist für Nürnberg der letzte Stichtag für Widersprüche. Hier kommen Sie zur Widerspruchsseite.