Nürnberger Steuer-Experten: So holen Sie sich am meisten Geld zurück
Seit 2009 gelten höhere Sätze: Der Bonus für Handwerker-Dienste verdoppelte sich von 600 auf 1200 Euro. Aber: Materialkosten werden nicht erstattet. Kontoauszug und Rechnung sind Pflicht
NÜRNBERG Gute Nachricht für Steuersparfüchse: Der Fiskus gibt Privat-Haushalten seit letztem Jahr mehr Geld zurück. Dank dem „Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen“, kurz Familienleistungsgesetz, können private Haushalte seit 2009 mehr Kosten rund um Haushalt und Handwerker absetzen. „Die Regelung ist nicht neu, aber die Sätze wurden angehoben“, sagt Michael Fritzsch, Vizepräsident der Steuerberaterkammer Nürnberg. So hat sich etwa der Steuerbonus für Handwerkerleistungen von 600 auf 1200 Euro verdoppelt.
Die AZ erklärt, wie Sie mehr Steuern erstattet bekommen und was zu beachten ist
Was hat sich geändert?
„Generell hat sich seit 2009 die Steuer-Förderung von Dienstleistungen vereinfacht und erweitert“, so Steuerberater Fritzsch. Das Familienleistungsgesetz unterscheidet jetzt nur noch drei Förderbereiche: Erstens Mini-Jobs im Privathaushalt, zweitens andere Beschäftigungen sowie sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ und drittens Handwerker-Leistungen im Privathaushalt. Wichtig: Steuer-Erstattungen gibt es aber nur, wenn die Aufwendungen nicht schon als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen auftauchen.
Welche Leistungen kann man konkret absetzen?
Fenster putzen, bügeln, Abfallentsorgung oder Hausreinigung: Insgesamt hat das Bundesfinanzministerium einen Katalog aus 100 Tätigkeiten erstellt (siehe Kasten). Zu den absetzbaren Leistungen zählen auch sogenannte Nebenpflichten der Haushaltshilfe wie Botengänge oder die Begleitung Bedürftiger. Schwierig wird es bei Kosten für Tagesmütter, Umzug, Hand- und Fußpflege oder Friseur und Kosmetik: Hier kommt es auf den Einzelfall an, ob Steuer-Erstattungen möglich sind.
Was muss man beachten?
Grundsätzlich erkennen die Finanzamter bei allen Leistungen nur die Arbeitsleistung, plus Fahrt- und mögliche Maschinenkosten an. Nicht erstattet werden dagegen die Materialkosten! Wichtig: zur Kontrolle muss man zwei Belege vorweisen – und zwar Rechnung plus Kontoauszug! Denn Barzahlungen und einfache Quittungen reichen nicht aus. Also: auch die Handwerker unbedingt per Kontoüberweisung und nicht bar bezahlen!
Wer kann profitieren?
Vor allem Wohnungseigentümer, aber auch Mieter. Letztere profitieren, wenn sie Nebenkosten zahlen, die Beiträge aus den drei genannten Förderbereichen enthalten. Allerdings muss der individuelle Anteil erkennbar sein.
„Besondere Steuerboni-Regeln gelten für Bewohner von Pflegeheimen, sofern sie ein abschließbares Appartement bewohnen, in dem sie selbst den Haushalt führen“, so Steuerberater Fritzsch. Dann können Heimbewohner zum Beispiel Reinigung, Handwerker sowie Pflege- und Betreuungs-Leistungen von der Steuer absetzen. Auch Dienste außerhalb des Appartements wie Gartenpflege, Kosten für Gemeinschaftsräume und Hauspersonal gehören dazu.
Wieviel Geld gibt’s zurück?
In der ersten Kategorie, den Minijobs, ist eine maximale Steuer-Erstattung von 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 510 Euro im Jahr möglich.
Für den zweiten Bereich, die haushaltsnahen Dienstleistungen, kann man pro Jahr maximal 4000 Euro (20 Prozent der 20000 Euro Aufwendungen, die insgesamt begünstigsfähig sind) abrechnen. Bis 2008 waren es nur 12 Prozent, sprich 2400 Euro.
Für Handwerkerleistungen gilt seit 2009 sogar der doppelte Steuerbonus, statt maximal 600 sind nun 1200 Euro (20 Prozent von 6000 Euro) pro Jahr absetzbar. scs
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