Nürnberger Hauptbahnhof ist Deutschlands erster mit Alkoholverbot

Berlin/Nürnberg - Freitags, samstags sowie direkt vor Feiertagen gilt ein Konsumverbot von 20.00 Uhr bis zum Folgetag um 6.00 Uhr. Damit ist der Nürnberger Hauptbahnhof nach Angaben der Deutschen Bahn (DB) der bundesweit erste mit einer solchen Regel. Der betroffene Bereich erstrecke sich vom Eingang über den Innenbereich, den Bahnsteigtunnel bis zu den Bahnsteigen, sagte ein DB-Sprecher auf dapd-Anfrage.
Der Bahnhof sei in der Vergangenheit regelmäßig zum Treffpunkt von Hunderten Partygängern geworden, die vor und nach einem Diskobesuch mitgebrachten Alkohol trinken und teilweise stark betrunken seien. Das Verbot gilt aber nicht überall im Bahnhof: Einzelhändler könnten weiter Alkohol verkaufen, auf der Verkaufsfläche könne dann auch getrunken werden.
Dies gelte auch für Gastronomen und den Ausschank, sagte der Sprecher. Durchsagen im Bahnhof und Mitarbeiter der DB Sicherheit sollen nach Bahnangaben auf das Alkoholverbot an den betreffenden Tagen hinweisen. Wenn dennoch weiter getrunken werde, könne ein Hausverweis ausgesprochen werden.
Der Fahrgastverband Pro Bahn befürwortet die neue Regel und will noch einen Schritt weiter gehen. „Wir fordern eine Ausweitung auf alle Bahnhöfe“, sagte der Bundessprecher des Verbands, Matthias Oomen, auf dapd-Anfrage. Solche Pläne gibt es der Deutschen Bahn zufolge derzeit nicht. Täglich passieren nach Angaben des Unternehmens 180.000 Reisende und Besucher den Nürnberger Hauptbahnhof.