Nürnberger Gaspreiserhöhung zulässig

Mit ihrer Klage gegen Gaspreiserhöhungen des Energieversorgers N.Energie sind drei Privatkunden endgültig gescheitert.
von  Abendzeitung
Hat "die objektiven Interessen seiner Kunden angemessen berücksichtigt": N-Ergie-Boss Herbert Dombrowsky
Hat "die objektiven Interessen seiner Kunden angemessen berücksichtigt": N-Ergie-Boss Herbert Dombrowsky © Berny Meyer

NÜRNBERG - Mit ihrer Klage gegen Gaspreiserhöhungen des Energieversorgers N.Energie sind drei Privatkunden endgültig gescheitert.

Mit den Tariferhöhungen in den Jahren 2004, 2005 und 2006 habe das Unternehmen nachweislich seine eigenen gestiegenen Bezugskosten an die Endverbraucher weitergegeben, urteilte das Oberlandesgericht Nürnberg. Der Senat bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom April dieses Jahres. Damit gelten auch weitere Klagen gegen die Preissteigerungen als aussichtslos.

Zwar sei die Klage der Privatkunden, die gegen die Tariferhöhung Widerspruch eingelegt hatten, prinzipiell zulässig gewesen, erklärte ein Gerichtssprecher. Jedoch habe das Energie-Unternehmen vor Gericht glaubhaft machen können, dass es die Preise nicht aus eigenem wirtschaftlichen Interesse heraus angehoben und die objektiven Interessen seiner Kunden angemessen berücksichtigt habe.

Eine Revision hat der Senat nicht zugelassen

Die Kläger hatten nach dem Urteil des Landgerichts kritisiert, dass die vernommenen Zeugen der N.Ergie AG angehörten und der Energieversorger nicht seine gesamte Kalkulation offenlegen musste. Das Oberlandesgericht ging nun von der Zuverlässigkeit der Zeugenangaben aus, zumal wichtige Aussagen durch unabhängige Quellen bestätigt worden seien. Die Gesamtkalkulation sei nicht benötigt worden, weil allein die nachgewiesene Bezugspreissteigerung die Tariferhöhung gerechtfertigt habe.

Eine Revision gegen die Urteile hat der Senat nicht zugelassen. Nach Angaben des Gerichtssprechers bezieht sich das Urteil zwar nur auf die drei verhandelten Fälle. Nachdem das Gericht die Tariferhöhungen aus den Jahren 2004 bis 2006 jedoch einmal gebilligt habe, sei es „höchst unwahrscheinlich“, dass es bei einer erneuten Klage anders urteile.

Mehr über das Urteil lesen Sie in der Print-Ausgabe Ihrer AZ am Mittwoch, 10.12.2008.

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