Nürnberg: Betrunkener prügelt auf Polizisten ein

Betrunkene haben am Wochenende mehrere Polizisten in Bayern attackiert und verletzt. Sowohl in Nürnberg als auch in Augsburg kam es zu Auseinandersetzungen mit den Einsatzkräften.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Polizisten mussten Verstärkung rufen, um den wild gewordenen Mann unter Kontrolle zu bringen (symbolbild)
imago Die Polizisten mussten Verstärkung rufen, um den wild gewordenen Mann unter Kontrolle zu bringen (symbolbild)

Nürnberg - In Nürnberg verletzte ein 34-Jähriger zwei Polizisten so schwer, dass sie mit einem Armbruch und einer Gehirnerschütterung im Krankenhaus behandelt werden mussten. In Augsburg schlug ein Angetrunkener unvermittelt einem Polizisten mit der Faust ins Gesicht. Zuvor waren der Angreifer und sein Bruder wegen Streitigkeiten von der Polizei kontrolliert und festgehalten worden. Der Beamte wurde leicht verletzt.

Der Angreifer in Nürnberg hatte sich nach Angaben der Polizei vom Montag unberechtigt in einem Hauseingang aufgehalten. Anwohner riefen deshalb am frühen Sonntagmorgen die Polizei. Weil der Mann auf einen Platzverweis nicht reagierte, wollten die beiden Beamten ihn aus dem Haus begleiten. Dabei schlug der 34-Jährige plötzlich hart um sich.

Lesen Sie hier: Bad Berneck - Mann stirbt nach Unfall

Einem Polizisten brach er dabei den Unterarm, der zweite zog sich eine Gehirnerschütterung und einen Haarriss an der Augenhöhle zu. Erst mit Hilfe weiterer Streifen konnte der Mann zur Dienststelle gebracht werden.

Die beiden Schläger in Nürnberg und Augsburg hatten rund 1,5 Promille Alkohol im Blut und müssen sich nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.