NPD-Vize darf keinen Wachdienst betreiben
Straubing - Die Betriebserlaubnis sei am 31. Oktober widerrufen worden, da Roßmüller nach Auffassung der Behörde nicht befähigt sei, dieses Gewerbe ordnungsgemäß auszuführen, sagte ein Sprecher des Landratsamtes der dapd am Mittwoch. Der Beschluss könne noch durch eine Klage angefochten werden. Die Frist dafür laufe in der nächsten Woche aus.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Florian Ritter bezeichnete die Entscheidung als „überfällig“. „Es war ein untragbarer Zustand, das eine zentrale Person der Neonaziszene Bayerns, die zudem eng mit dem Rockermilieu verknüpft ist, eine Sicherheitsfirma betreibt“, erklärte er. Die SPD habe die Staatsregierung schon im April auf das Gewerbe aufmerksam gemacht. Roßmüller hatte die Zulassung für den Wachdienst 2008 erhalten.
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