NPD-Jugendorganisation darf nicht in Gymnasium tagen

Der NPD-Jugendkongress darf nicht im Landshuter Hans-Leinberger-Gymnasium stattfinden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am Mittwoch entschieden.
dapd |
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Landshut - Die Pläne der NPD für einen Kongress ihrer Nachwuchsorganisation im Landshuter Hans-Leinberger-Gymnasium sind endgültig vom Tisch. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschied in einem am Mittwoch veröffentlichten, rechtskräftigen Beschluss, dass die Stadt die Räume nicht zur Verfügung stellen muss. Damit bestätigte der BayVGH eine erstinstanzliche Entscheidung des Regensburger Verwaltungsgerichts von Ende Dezember.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte den Richterspruch. Die bayerische NPD-Jugend wollte am 7. Januar oder an einem der folgenden Samstage eine Landesversammlung in der Mensa des Gymnasiums abhalten. Nachdem der Landshuter Stadtrat der Parteiorganisation keine Zugang gewährte, zog die rechtsextreme Partei vor Gericht. Die NPD kann sich nach Auffassung des BayVGH nicht darauf berufen, dass die Schulmensa in der Vergangenheit anderen politischen Parteien zur Nutzung überlassen worden sei. Der Stadtrat habe inzwischen jede Überlassung an politische Parteien verhindert. Dabei habe das Gremium klargestellt, dass dies ausdrücklich für jede politische Gruppierung gelte, also parteipolitisch neutral sei.

BayVGH betont Teilhaberechte für Extremisten

Anders als die Richter der ersten Instanz sieht der BayVGH allerdings keine Gefährdung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages durch die geplante Versammlung der NPD-Jugend. Auch extremistische und verfassungsfeindliche Parteien müssten - solange sie nicht verboten seien – die gleichen Teilhaberechte haben wie andere Parteien, betonte jetzt der Verwaltungsgerichtshof.

Dessen ungeachtet zeigte sich Bayerns Innenminister erfreut über die Entscheidung. Herrmann sagte, das Urteil sei „ein richtungsweisendes Signal, dass Neonazis und ihr gefährliches Gedankengut von unseren Schulen ferngehalten werden können“. Rechtsextremisten dürften an bayerischen Schulen keinen Platz finden. (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 04. Januar 2012, AZ: 4 CE 11.3002)

 

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