Notzinger Doppelmord: Geständnis in Fesseln
Notzinger Doppelmord-Prozess stößt auf großes Medieninteresse: Der Angeklagte Christoph W. (22) sagt vor Gericht, es „tue ihm leid”, dass
er die Eltern seiner Ex-Verlobten getötet hat
LANDSHUT Der Andrang ist riesig. Schon eine halbe Stunde vor Prozessbeginn gibt es kein Durchkommen mehr vor dem Sitzungssaal im zweiten Stock des Landshuter Landgerichts. Der Grund für das große öffentliche Interesse: Die Landshuter Richter verhandeln seit gestern den Doppelmord von Notzing.
Der Auftritt des Angeklagten: Der 22-Jährige wird mit Hand- und Fußfesseln in den Saal gebracht. Die Gefängnisjacke hat er sich über das Gesicht gezogen. Während der Verhandlung scheut er jeden Blick in den voll besetzten Zuschauerraum und starrt die meiste Zeit zur Richterbank. Nur ab und zu spricht er mit seinem Anwalt. Keine Regung ist zu sehen.
Das Geständnis: Gleich zu Prozessbeginn lässt Christoph W. seinen Verteidiger erklären, dass er für den Tod der Eltern seiner Ex-Verlobten die „volle Verantwortung” übernehme. Und Christoph W. zeigt Reue. Er betont, es tue ihm „von Herzen leid”. Er habe selbst nicht gedacht, dass er zu solch einer Tat fähig sei. Die Anklage legt dem 22-Jährigen niedere Beweggründe und Heimtücke zur Last.
Die Tat: Am 30. März 2012 brach der Angeklagte in das Haus des Ehepaars in Notzing (Kreis Erding) ein. Auf seine Opfer musste er warten. Mit zwei Messern, einem Beil, Kaminbesteck und einem Wetzstahl soll er zuerst den 60-Jährigen Franz R. – und kurz darauf auch dessen Ehefrau Heidi († 54) brutal getötet haben.
Das Motiv: Laut Staatsanwaltschaft machte der junge Mann die Eltern seiner Ex-Freundin dafür verantwortlich, dass die Beziehung zu Cornelia R. in die Brüche gegangen war. Seine große Liebe hatte die Verlobung aufgelöst. Vor allem auf die Mutter hegte der Angeklagte tödlichen Hass.
Leichen im Keller: Der 17-Jährigen, die erst nach den beiden Morden nach Hause kam, soll er im Keller die Toten gezeigt und dann gedroht haben, dass noch eine dritte Leiche hinzukomme, wenn sie ihm nicht helfe, die toten Eltern zu verstecken. Was sie dann auch tat. Sie wurde im Dezember wegen versuchter Strafvereitelung zu einer sechsmonatigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt, legte aber Berufung ein.
Wie die Tat ans Licht kam: Zunächst versuchten die beiden, die Leichen zu verbrennen. Doch die Flammen gingen immer wieder aus. Der Versuch, die Toten am Notzinger Weiher zu vergraben, scheiterte am dichten Wurzelwerk. Blieb nur der Vorgarten vor dem Haus der Opfer. Die dort vergrabenen Leichen wurden aber bereits zwei Tage später entdeckt. Gleichzeitig stellte sich Christoph W. der Polizei.
Öffentlichkeit sollte zunächst ausgeschlossen werden: Das große Medieninteresse nannte die Verteidigung als Grund für ihren Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Berichterstattung könnte die Richter unter Druck setzen und beeinflussen. Das Gericht wies den Antrag zurück.
Zwölf Verhandlungstermine sind angesetzt, am 13. März soll das Urteil gefällt werden.