Noch mehr Geld für den Joggerin-Mörder von Kelheim

Der hochgradig gefährliche Täter hat zum zweiten Mal Schadenersatz erstritten. Dafür ist er bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Wann er aber frei kommt, ist noch unklar.
von  Helmut Reister
Der Angeklagte beim Prozess 2011 mit seinem damaligen Verteidiger Adam Ahmed (l.).
Der Angeklagte beim Prozess 2011 mit seinem damaligen Verteidiger Adam Ahmed (l.). © dpa

Regensburg - Der Joggerin-Mörder von Kelheim, der in Sicherungsverwahrung sitzt, macht jetzt doch Kasse. Gutachter und Gerichte bescheinigen dem Mann sexuellen Sadismus und eine hochgradige Gefahr für die Allgemeinheit. Zum zweiten Mal hat der psychisch auffällige Straftäter jetzt vor Gericht Schadenersatz erstritten, diesmal 6.800 Euro vor dem Oberlandesgericht Nürnberg.

1997 hatte er in einem Waldstück bei Kelheim in Niederbayern einer Joggerin (31) aufgelauert, sie zu Tode gewürgt und sich über der Sterbenden befriedigt. Damals war er 19 Jahre alt und wurde vom Regensburger Landgericht nach dem Jugendstrafrecht verurteilt – zu zehn Jahren Gefängnis, Höchststrafe.

Ein neues Gesetz hat dem Mann damals die Entlassung verwehrt

Vier Tage vor seinem Entlassungstermin im Jahr 2008 platzte dann für ihn der Traum von der lang ersehnten Freiheit. Ein neues Gesetz, das auf Fälle wie ihn zugeschnitten war, trat in Kraft. Die Folge: Statt in der Freiheit landete der Mann in der Sicherungsverwahrung. Dass er aufgrund seiner nach wie vor attestierten Gefährlichkeit in Sicherungsverwahrung am besten aufgehoben zu sein scheint, darüber sind sich alle Gerichte einig, auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Dort hatte er Klage gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung eingereicht.

Doch juristisch relevant dafür, dass ihm nun insgesamt bereits 20.000 Euro Schadenersatz zugesprochen wurden, war die Art der Unterbringung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, bei dem der gefährliche Straftäter eine Beschwerde eingereicht hatte, war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Sicherungsverwahrung nicht in einer Haftanstalt, in dem Fall Straubing in Niederbayern, vollzogen hätte werden dürfen, sondern in einer dafür geeigneten Einrichtung. Nach Überzeugung der Straßburger Richter stünde ihm deshalb Schadensersatz zu.

Auf der Grundlage dieser Entscheidung erhielt der inzwischen in einer angemessenen Einrichtung verwahrte Mann bereits von der Bundesrepublik für einen bestimmten Zeitraum 12.500 Euro. Das Oberlandesgericht Nürnberg sprach ihm nun für einen zweiten Zeitabschnitt weitere 6.800 Euro zu.

Justiz-Sprecher: "Wir hatten keinen rechtlichen Spielraum"

Friedrich Weitner, Sprecher der Nürnberger Justizbehörden, sagt: "Wir waren an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gebunden und hatten keinen nennenswerten rechtlichen Spielraum." Immerhin: Ganz so viel, wie er wollte, bekommt der "Joggerin-Mörder" nicht. Sein Mainzer Anwalt will sich zu dem Fall nicht ohne Rücksprache mit ihm äußern. "Er hat kein Interesse daran, dass über den Fall groß berichtet wird. Irgendwann will er ja auch wieder einmal in Freiheit leben." Wann das passiert, ist noch unklar. Über das Ende der Sicherungsverwahrung entscheiden Gutachter.

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