Noch keine Entscheidung zum Schutz der Marke "Oktoberfest"

München (dpa/lby) - Kurz vor dem Start des Oktoberfests bleibt ein Schutz des Begriffs offen. Beim Intellectual Property Office der Europäischen Union (EUIPO), dem Amt für geistiges Eigentum, laufe weiter ein Verfahren, den Begriff Oktoberfest als Marke schützen zu lassen, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsreferates am Montag.
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München (dpa/lby) - Kurz vor dem Start des Oktoberfests bleibt ein Schutz des Begriffs offen. Beim Intellectual Property Office der Europäischen Union (EUIPO), dem Amt für geistiges Eigentum, laufe weiter ein Verfahren, den Begriff Oktoberfest als Marke schützen zu lassen, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsreferates am Montag. Die Stadt München hat den Schutz beantragt. Mehrere Medien hatten über das Thema berichtet.

Es habe vom EUIPO eine Ablehnung gegeben, gegen die Rechtsmittel eingelegt worden seien. "Es liegt keine letzte Entscheidung der Markenämter vor", sagte der Sprecher. "Wir streben den Schutz der Marken Oktoberfest und Wiesn an. Unser Ziel ist es, damit den guten Namen des Oktoberfests als einmalige ursprüngliche Münchner Veranstaltung zu schützen."

Eine parallel laufende Markenanmeldung für den Begriff Oktoberfest beim Deutschen Patent- und Markenamt habe die Landeshauptstadt München aus rein juristischen Gründen zurückgenommen.

Vor einem Jahr, ebenfalls knapp vor dem Start des Volksfestes, war der Begriff "Wiesn" als Marke für bestimmte Produkte in der EU geschützt worden. Die Stadt München ließ sich den Namen damals erfolgreich beim EUIPO eintragen, dem Amt für geistiges Eigentum. Die europäische Eintragung erfolgte für sechs Produktklassen.

Dieser Schutz gilt laut Eintrag zehn Jahre ab Anmeldung bis 16. Dezember 2025. Er betrifft demnach eine ganze Palette von Dingen, beispielsweise Reinigungs- und Putzmittel, Lautsprecher, Kopfhörer, Mikrofone, Kameras und Programme für Karaoke; ferner Abfallbeseitigung, die Bearbeitung von Fotografien, Schneiderarbeiten oder die Erstellung und Pflege von Websites.

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