Nicht nur die Steuerfrist: Das ändert sich zum 1. September in Deutschland und Bayern

Jeden Monat ändert sich etwas in Deutschland, Bayern und München. Die AZ fasst die wichtigsten Änderungen im September 2024 zusammen.
von  Maja Aralica
Ab September soll es möglich sein, eine Erklärung für oder gegen eine Organspende über Krankenkassen-Apps abzugeben
Ab September soll es möglich sein, eine Erklärung für oder gegen eine Organspende über Krankenkassen-Apps abzugeben © Hendrik Schmidt/dpa

München – Auch im September 2024 ändert sich wieder so einiges für die Menschen in München, Bayern und Deutschland. Die AZ liefert einen Überblick, welche Neuerungen im neuen Monat auf Sie zukommen.

Das ändert sich ab September 2024

Neu im September: Flüssigkeiten im Handgepäck am Münchner Flughafen

Ende der Steuererklärungsfrist im September

September 2024: Ende der Reservierungspflicht in Fernzügen

Ende der Sommerpause und Schulferien

Eintragung in das Organspenderegister per App

September 2024: Frist für Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen 

Belege für Heizungsförderung können ab September eingereicht werden

Neue Abgasnorm tritt in Kraft

Bundesweiter Warntag im September

Verkaufsverbot für Kindersitze

Disney+ geht gegen Account-Sharing vor

Landtagswahlen in drei Bundesländern

Neu im September: Flüssigkeiten im Handgepäck am Flughafen München

Ab dem 1. September wird die Regelung zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck an Flughäfen in der EU verschärft. Auch Passagiere am Flughafen München müssen sich auf Änderungen einstellen. Während in den letzten Monaten an einigen Kontrollspuren, die mit neuen CT-Scannern ausgestattet sind, noch größere Flüssigkeitsbehälter im Handgepäck erlaubt waren, gilt nun wieder strikt die 100-Milliliter-Grenze. Die Ausnahmeregelung für die neuen Scanner, die Flüssigkeiten automatisch auf Sprengstoffe prüfen, wird aufgehoben. In München waren bisher nur zwölf von rund 60 Kontrollspuren mit dieser Technik ausgestattet, was einigen Reisenden erlaubt hatte, größere Flaschen im Handgepäck zu transportieren.

Ende der Steuererklärungsfrist im September

Am 2. September 2024 endet die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 für alle, die eine Steuererklärung machen müssen und sich nicht von einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lassen. Damit gilt erneut eine Ausnahmeregelung und damit eine generelle Fristverlängerung, wie schon in den vergangenen Steuerjahren 2020, 2021 und 2022. Ab dem kommenden Steuerjahr 2024 gilt wieder der eigentliche Stichtag, nämlich der 31. Juli 2025.

September 2024: Ende der Reservierungspflicht in Fernzügen

Ab dem 1. September 2024 wird die Pflicht zur Sitzplatzreservierung für internationale Zugfahrten aufgehoben, die während der Sommermonate auf nahezu allen Fernverbindungen galt. Diese vorübergehende Maßnahme war von der Bahn aufgrund der starken Nachfrage während der Fußball-Europameisterschaft im Juni eingeführt worden. Eine Ausnahme bildet jedoch die Strecke zwischen München und Zürich, auf der die Reservierungspflicht noch bis zum 5. Oktober bestehen bleibt.

Ende der Sommerpause und Schulferien

Am 9. September endet die Sommerpause des Bundestags, um traditionell die Haushaltswoche zu beginnen. In Bayern enden zudem an diesem Tag die Sommerferien, sodass ab dem 10. September das neue Schuljahr beginnt. 

Eintragung in das Organspenderegister per App

Bis Ende September soll es Versicherten möglich sein, eine Erklärung für oder gegen eine Organspende über Krankenkassen-Apps abzugeben. Dafür wird ein Personalausweis mit Online-Funktion benötigt. Alternativ können sich Versicherte euch auch über diese Website eintragen lassen.

September 2024: Frist für Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen 

Wer staatliche Corona-Hilfen empfangen hat, kann noch bis Ende September die Schlussabrechnungen einreichen. Somit kann abgeglichen werden, ob den Empfängern die ursprünglich beantragten Zuschüsse tatsächlich zustehen. Dies kann zu Nach- oder Rückzahlungen führen. 

Belege für Heizungsförderung können ab September eingereicht werden

Ab Ende September 2024 können erste Rechnungen und Belege für KfW-Heizungen eingereicht werden, für die ein Zuschuss beantragt wurde. Die Antragsteller werden dafür in bestimmte Gruppen unterteilt. Die erste Gruppe, die Gelder bereits Ende Oktober 2024 ausgezahlt bekommt, sind Eigentümer von Einfamilienhäusern, die das Haus selbst nutzen.

Neue Abgasnorm tritt in Kraft

Ab dem 1. September 2024 tritt die neue Abgasnorm Euro 6e für alle Neuzulassungen in Kraft. Die neue Norm gilt für Erstzulassungen bis zum 31. Dezember 2025 und wird dann von der nächsten Stufe abgelöst.

Bundesweiter Warntag im September

Am 12. September 2024 findet wieder der Warntag statt. Gegen 11 Uhr wird eine Probewarnung verschickt, durch die Handys einen lauten Ton von sich geben. Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen, der jährlich am zweiten Donnerstag im September stattfindet und der Erprobung der Warnsysteme dient. 

Verkaufsverbot für Kindersitze

Ab September tritt eine wichtige Änderung für Kindersitze in Kraft: Sitze mit der Bezeichnung "R 44" dürfen dann weder verkauft noch gekauft werden. Die Herstellung dieser Sitze ist bereits seit letztem Jahr untersagt, und ab September dürfen auch Restbestände nicht mehr vertrieben werden. Die Nutzung dieser alten Norm bleibt jedoch weiterhin erlaubt – wer also noch einen solchen Sitz im Auto hat, kann ihn weiterhin verwenden.

Disney+ geht gegen Account-Sharing vor

Der Streamingdienst Disney+ hat schon vor längerer Zeit Maßnahmen gegen Account-Sharing angekündigt, und im September 2024 wird das Unternehmen stärker durchgreifen. Bisher konnte man die Richtlinien noch umgehen und das Profil mit anderen teilen, doch das könnte sich bald ändern.

Landtagswahlen in drei Bundesländern

In drei Bundesländern finden im September 2024 Landtagswahlen statt:  Am 1. September wählen Sachsen und Thüringen, am 22. September wählt Brandenburg. 

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