Neuer Prozess – nach 25 Tagen Knast

NÜRNBERG -Nürnberger Justiz lässt nicht locker: Drittes Gutachten soll einen Bagatell-Unfall in Schwabach klären – wegen Falschaussage war der Lkw- Beifahrer eingesperrt
Die Justiz lässt nicht locker: Der Prozess um einen Auffahr-Unfall in Schwabach wird noch einmal aufgerollt. Nach zwei widersprüchlichen Gutachten muss jetzt der dritte Experte darlegen, ob der Lkw-Lenker aus Lichtenfels damals Fahrerflucht beging, und ob sein Beifahrer ihn durch falsche Angaben vor Gericht schützen wollte. Der Fall schlug Ende 2008 hohe Wellen: Der Monteur und zweifache Familienvater Stephan S. (43) saß 25 Tage in U-Haft, weil er angeblich im Prozess zum Bagatell-Unfall gelogen hatte (AZ berichtete). Die Mitarbeiter einer Lichtenfelser Spedition lieferten an jenem Apriltag 2008 eine Küche in Schwabach aus. Der Lkw-Fahrer soll beim Rangieren einen parkenden Opel Corsa erwischt haben (2500 Euro Schaden), wie ein Gutachter anhand der Spuren feststellte.
Seine Gattin Elke demonstrierte mit 60 Kollegen
Am 6. Oktober 2008 war der Fahrer V. wegen Unfallflucht am Schwabacher Amtsgericht angeklagt. Der Anstoß, so die Anklage, sei mit hoher Wahrscheinlichkeit von ihm verursacht und gut wahrnehmbar gewesen. Was V. bestritt, wie auch sein Kollege Stephan S. als Zeuge. Er sei mit V. im Führerhaus gesessen und habe davon nichts mitbekommen. Weil er jedoch vor anderen Personen angeblich geäußert hatte, dass er zu dem Zeitpunkt gar nicht im Lkw, sondern draußen gewesen sei, kam er wegen Verdachts der Falschaussage in U-Haft. Seine Gattin Elke demonstrierte mit 60 Kollegen aus der Spedition vor dem Gefängnis in Nürnberg – vergebens.
„Es war der Horror“!
Erst am 31. Oktober 2008 kam Stephan S. frei, stöhnte: „Es war der Horror“! Man hat ihn entlassen, weil ihn das Lackgutachten eines zweiten Gutachters entlastete. Dieser Experte sah keinerlei Übereinstimmung zwischen den aufgefundenen mikroanalytisch untersuchten roten Lacksplittern und der eher grauen Farbe des Lkw. Doch die Akte wurde noch nicht geschlossen. „Die Staatsanwaltschaft will nun den Sachverhalt endgültig klären“. erklärte der Justizsprecher. Man werde noch einmal alles überprüfen lassen – von einem dritten Gutachter.
Keine Entschädigung für die Haftzeit
Das Ergebnis wird am 22. Juni 2009, 14 Uhr, am Amtsgericht Schwabach bekanntgegeben. Falls V. wegen Unfallflucht verurteilt werden sollte, droht auch Beifahrer Stephan S. ein Prozess – wegen Falschaussage. Bei einer Verurteilung bekommt er keinerlei Entschädigung für die Haftzeit (rund 250 Euro). cis