Neuer Ärger für Markus Söder: Erst das Familengeld - jetzt das Landespflegeld

Nach dem Familiengeld zahlt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nun das Landespflegegeld aus – doch es gibt schon wieder Ärger.
Ralf Müller |
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Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
Ralf Hirschberger/dpa Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

München - Es sollte ein Höhepunkt in der Landtagswahlkampagne von Markus Söder werden: die Auszahlungen des bayerischen Familien- sowie des Landespflegegeldes.

Vor Kurzem übergab der Regierungschef die ersten Bescheide über den Bezug des Familiengelds, jetzt überreicht der Ministerpräsident erstmals einen Bewilligungsbescheid an eine Pflegebedürftige. Überschattet werden die sozialen Wohltaten freilich von rechtlichen Unsicherheiten ausgerechnet zu Lasten der sozialen Schwächsten.

Seit Wochen schon tobt der Streit zwischen der CSU-Staatsregierung und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) über das Familiengeld. Ob Hartz-IV-Empfänger den monatlichen Staatszuschuss behalten dürfen, ist fraglich. Jetzt droht das nächste Hickhack, nun mit dem Landespflegegeld.

Landespflegegeld nur für Bessergestellte?

Alle in Bayern wohnenden Personen ab Pflegegrad 2 sollen 1.000 Euro pro Jahr erhalten. Zum ersten Mal jetzt im September – einen Monat vor der Landtagswahl. Man prüfe, ob das Pflegegeld auf die Grundsicherung angerechnet werden müsse, zitierte der BR am Donnerstag einen Sprecher des Bundessozialministeriums. Damit wäre auch das Pflegegeld eine Leistung nur für die Bessergestellten der 380.000 bayerischen Pflegebedürftigen.

Sie sei über die Prüfung nicht überrascht, ließ Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) wissen. Zu einer Anrechnung werde es nicht kommen, weil das Landespflegegeld weder der Existenzsicherung, des Teilhabe- noch des pflegerischen Bedarfs dienen solle und daher nicht auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen sei.

Landtagseingabe zum Thema Immobilienerwerb

Ärger gibt es auch mit einer weiteren familienpolitischen Initiative Söders. 1.500 Bürger beschwerten sich mit einer Landtagseingabe darüber, dass der Zuschuss von 10.000 Euro für den erstmaligen Erwerb einer Immobilie oder eine Baugenehmigung erst ab dem 1. Juli 2018 gezahlt werden soll.

Weil die Rede von einem "einheitlichen Vollzug" von Baukindergeld des Bundes und der bayerischen Eigenheimzulage die Rede war, gingen viele davon aus, dass der Stichtag rückwirkend zum 1. Januar festgelegt wird.

Das Bauministerium sieht das anders. Nur den Kopf schütteln über den "Ministerpräsidenten im Ausgabenwahn" kann der FDP-Bundestagsabgeordnete Karsten Klein. In Zukunft summierten sich Söders "Wahlgeschenke" auf jährlich drei Milliarden Euro. Sollte die FDP an der nächsten Staatsregierung beteiligt sein, werde man den "Ausgabenkönig Söder" stoppen.

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