Neue Regeln für Bayerns Corona-Hotspots

Zum Wochenende werden die Zügel in Bayern in Sachen Infektionsschutz wieder spürbar angezogen. Zumindest dort, wo die Zahlen kritische Werte überschreiten. Das sind leider weite Teile des Freistaats.
von  AZ/dpa
Ein Schild, mit dem auf die Maskenpflicht hingewiesen wird, hängt an einer Laterne.
Ein Schild, mit dem auf die Maskenpflicht hingewiesen wird, hängt an einer Laterne. © Fabian Strauch/dpa/Archivbild

München - Wegen der in vielen Regionen stark steigenden Corona-Infektionszahlen gelten in weiten Teilen Bayerns ab diesem Samstag deutlich schärfere Auflagen. Da weite Teile von Schwaben, Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken inzwischen bei den relevanten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen Werte von mehr als 35 und oft auch über 50 vorweisen, gilt hier etwa eine erweiterte Maskenpflicht. Das Innenministerium kündigte an, dass die Polizei ab Samstag die Einhaltung verstärkt kontrollieren werde.

Strengere Kontrollen der Maskenpflicht

Das heißt, es müssen überall dort Masken getragen werden, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen. Eine Maskenpflicht gilt dann etwa in Fußgängerzonen, auf Marktplätzen, in allen öffentlichen Gebäuden, an Hochschulen auch in Vorlesungen, aber auch auf Begegnungs- und Verkehrsflächen wie etwa in Fahrstühlen und in Eingangsbereichen von Hochhäusern. Außerdem müssen Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sowie auf Tagungen, Kongressen, Messen, in Kinos und Kulturstätten.

In München besteht weiterhin eine generelle Maskenpflicht in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Sendlinger-Tor-Platz, Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt, Rindermarkt, Viktualienmarkt, Dienerstraße, Schrammerstraße, Landschaftstraße, auf den Gehwegen im Tal sowie in der Schützenstraße und im Stachus-Untergeschoss. Auf die Maskenpflicht wird an den Zugängen zu den jeweiligen Bereichen mit Schildern hingewiesen.

Maskenpflicht an Schulen

Auch in den Schulen in betroffenen Gebieten mit einer Inzidenz ab 35 gilt die Maskenpflicht im Unterricht für Schüler und Lehrer, ab einem Wert von 50 auch in Grundschulen, Horten und in der Mittagsbetreuung.

Die landesweit gültige Corona-Ampel sieht zudem vor, dass sich bei Werten über 35 in den Regionen nur noch Bewohner von zwei Hausständen oder maximal 10 Personen treffen dürfen. Bei einer sogenannten Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 dürfen sich nur noch zwei Hausstände oder maximal fünf Personen treffen.

Sperrstunde ab 23 Uhr

Auch Kneipengänger in Hotspotregionen müssen ab Samstag umdenken: Bei Überschreiten des 35er-Werts müssen Gaststätten um 23.00 Uhr schließen, zudem darf dann an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden, und es gilt ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 gelten die Sperrstunde und die beiden anderen Verbote schon ab 22.00 Uhr.

In München gilt zusätzlich ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum täglich ab 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages an den bekannten Hotspots Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz sowie an den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke. 

Trotz der sich derzeit verschärfenden Situation gelten ab Samstag aber auch zwei Lockerungen: Das umstrittene Beherbergungsverbot ist nicht mehr gültig, das heißt auch Menschen aus innerdeutschen Risikokgebieten dürfen wieder ohne negatives Testergebnis in Bayerns Hotels oder auf den Campingplätzen beherbergt werden. Zudem gibt es für Gottesdienst unter freiem Himmel im Freistaat keine Obergrenze für Teilnehmerzahlen mehr. Solange die Hygienevorschriften eingehalten werden, als Abstand und Maskenpflicht, dürfen damit auch mehr als die bisher zugelassenen 200 Personen gemeinsam beten.

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