Neue Ermittlungsdetails: Dieses Handy-Game zockte der Fahrdienstleiter

Bad Aibling - Die Ermittlungen zu dem verheerenden Zugunglück von Bad Aibling sollen bald abgeschlossen sein. "Wir gehen derzeit davon aus, dass die Ermittlungen nicht mehr allzulang dauern werden", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein am Freitag. Die Materie sei allerdings sehr komplex. Beim Zusammenstoß zweier Nahverkehrszüge zwischen Rosenheim und Holzkirchen am Faschingsdienstag Anfang Februar waren zwölf Menschen getötet und mehr als 80 Menschen verletzt worden.
Einen Bericht der "Bild"-Zeitung, der Fahrdienstleiter habe während seines Dienstes auf dem Handy das Fantasyspiel "Dungeon Hunter 5" gespielt, wollte der Sprecher nicht kommentieren. "Wir werden uns zu gegebener Zeit äußern." Die Anklagebehörde hatte schon im April mitgeteilt, dass der Mann vorschriftswidrig während seines Dienstes auf seinem Mobiltelefon ein Online-Computerspiel über einen längeren Zeitraum bis kurz vor der Kollision der Züge gespielt hatte.
Das Handy-Spiel "Dungeon Hunter 5". Screenshot: Gameloft
Handy-Spiel angeblich vor Zusammenstoß beendet
Die Zeitung beruft sich nun auf ein internes Papier. Demzufolge hatte der Fahrdienstleiter das Spiel um 5.11 Uhr gestartet, es zwischendurch immer wieder beiseite gelegt und schließlich um 6.40 Uhr - sechs Minuten vor dem Zusammenstoß - beendet. Den Ermittlern habe er zudem gesagt, er sei auf einem Plan in einer Spalte verrutscht und habe deshalb irrtümlich angenommen, dass sich die Züge in Bad Aibling treffen sollten - und nicht auf der eingleisigen Strecke bei Kolbermoor, wie es dann geschah. Ein Zug hätte in Kolbermoor warten müssen, bis der andere Zug dort einfährt.
Der Fahrdienstleiter sitzt seit April in U-Haft. Die Ermittler werfen ihm fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr vor.
Der Mann hatte zugegeben, auf seinem Handy gespielt zu haben. Die Ermittler gingen bereits im April davon aus, dass er davon abgelenkt war, den Zügen falsche Signale gab - und dann bei beiden Notrufen am Funkgerät die falsche Tastenkombination drückte, so dass die Lokführer die Notrufe nicht hören konnten. Es handele sich um eine schwere Pflichtverletzung. Der Mann hatte hingegen damals bestritten, abgelenkt gewesen zu sein.