Neonazis dürfen doch marschieren

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob gestern die Verbote kommunaler Behörden in Wunsiedel und München auf.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ein "Gedenkmarsch" für den verstorbenen NPD-Vize Rieger in Wunsiedel wurde gerichtlich erlaubt.
dpa Ein "Gedenkmarsch" für den verstorbenen NPD-Vize Rieger in Wunsiedel wurde gerichtlich erlaubt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob gestern die Verbote kommunaler Behörden in Wunsiedel und München auf.

WUNSIEDEL/MÜNCHEN Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat den Weg für Aufmärsche von Rechtsextremen in Wunsiedel und München am Samstag geebnet. Das Gericht hob gestern entsprechende Verbote der kommunalen Behörden auf. Nach Ansicht der Richter ist bei den Aufmärschen nicht davon auszugehen, dass damit automatisch die schweren Menschenrechtsverletzungen des NS-Regimes gebilligt werden. Auch bestehe keine direkte Gefahr, dass damit die Würde der Opfer des Nazi-Terrors gefährdet sein könnte.

Im oberfränkischen Wunsiedel darf der Gedenkmarsch für den vor gut zwei Wochen gestorbenen NPD-Vize Jürgen Rieger nun ebenso stattfinden wie in München der Marsch der rechtsextremen Gruppierung „Freie Nationalisten München“ durch die Innenstadt.

Die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, kritisierte die VGH-Entscheidung: „Es ist mir unbegreiflich, wie in einem Rechtsstaat bekennende Rechtsextremisten und polizeibekannte Neonazi-Kader eine Kundgebung unter dem Deckmantel der demokratischen Meinungsfreiheit abhalten können.“ Die Stadt München hatte die Veranstaltung unter anderem deshalb verboten, weil der Titel „Heldengedenkmarsch 2009“ direkt Bezug auf einen Feiertag der Nationalsozialisten nehme. OB Christian Ude rief die Bürger zum Protest gegen die Veranstaltung der Rechtsextremen und zur Teilnahme an einer Gegendemonstration auf. Das Gerichtsurteil sei „enttäuschend und deprimierend“, sagte Ude. Die Polizei in München rechnet mit rund 250 rechtsextremen Teilnehmern. 1300 Polizisten stehen bereit.

Mit ähnlicher Begründung wie in München erlaubte der VGH auch den Gedenkmarsch für den verstorbenen NPD-Vize Rieger in Wunsiedel. Zur Auflage machten die Richter, dass jede Erwähnung von Rudolf Heß, dem in Wunsiedel begrabenen Hitler- Stellvertreter, zu unterlassen sei. Das Landratsamt Wunsiedel und das Verwaltungsgericht Bayreuth hatten den Aufmarsch der Rechtsextremen untersagt, da es sich um eine Tarnveranstaltung für die seit Jahren verbotenen Heß-Gedenkmärsche handele. Dieser Auffassung folgte der VGH nicht. Rieger hatte die Heß-Gedenkmärsche jahrelang organisiert.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.