Nazi-Grab auf Frauenchiemsee: Kriegsverbrecher-Ehrenmal - Gericht entscheidet gegen Künstler

Die Unterlassungsverfügung gegen Wolfram Kastner bleibt bestehen. Das Landgericht entschied im Streit um das Grabkreuz für den Nazi-Kriegsverbrecher Alfred Jodl gegen den Künstler und begründete mit Wiederholungsgefahr.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Landgericht hat dem Künstler Wolfram P. Kastner nicht Recht gegeben.
dpa/ho Das Landgericht hat dem Künstler Wolfram P. Kastner nicht Recht gegeben.

Die Unterlassungsverfügung gegen Wolfram Kastner bleibt bestehen. Das Landgericht entschied im Streit um das Grabkreuz für den Nazi-Kriegsverbrecher Alfred Jodl gegen den Künstler und begründete mit Wiederholungsgefahr.

München - Im Streit um das Grabkreuz für den Nazi-Kriegsverbrecher Alfred Jodl auf dem Friedhof der Insel Frauenchiemsee bleibt die Unterlassungsverfügung gegen den Künstler Wolfram Kastner bestehen. Das Landgericht München I begründete die Entscheidung unter anderem mit einer latenten Wiederholungsgefahr.

Kastner hatte das Denkmal unter anderem mit der Hinweistafel "Keine Ehre für einen Kriegsverbrecher" und mit roter Farbe als Symbol für das vergossene Blut versehen. Alfred Jodl war Chef des Wehrmachtsführungsamtes und wurde im Nürnberger Prozess 1946 als einer der Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilt.

Ein Nachkomme Jodls erwirkte eine Unterlassungsverfügung, Kastner klagte dagegen. Eine gütliche Einigung gelang nicht.

Kastner und sein Anwalt Jürgen Arnold kündigten nach der Urteilsverkündung an, in Berufung gehen zu wollen: "Notfalls möchte Wolfram Kastner in dieser Sache das Bundesverfassungsgericht durch eine Verfassungsbeschwerde einschalten", teilte der Anwalt mit.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.