Naturschutzverbände: Klimaschutz darf keine Worthülse sein

München (dpa/lby) - Das Thema "Klimaschutz" wird vorläufig nicht in die Verfassung des Freistaats aufgenommen - nach Ansicht einiger bayerischer Naturschutzverbände ist das jedoch nicht bedauerlich. Die Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung müsse mit einem bayerischen Klimaschutzgesetz verbunden werden, sagte Martin Geilhufe vom bayerischen Verband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am Mittwoch.
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München (dpa/lby) - Das Thema "Klimaschutz" wird vorläufig nicht in die Verfassung des Freistaats aufgenommen - nach Ansicht einiger bayerischer Naturschutzverbände ist das jedoch nicht bedauerlich. Die Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung müsse mit einem bayerischen Klimaschutzgesetz verbunden werden, sagte Martin Geilhufe vom bayerischen Verband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am Mittwoch. Dieses Gesetz sollte klare Vorgaben für die Verringerung des Ausstoßes der Treibhausgase für die Industrie, die Energiewirtschaft und den Verkehrssektor machen. Klimaschutz dürfe keine Worthülse sein.

Ähnlich äußerte sich Helmut Beran vom Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV): "Grundsätzlich wäre die Aufnahme des Klimaschutzes in die bayerische Verfassung zu begrüßen. Die Ziele im Klimaschutz werden aber nicht mit einer Aufnahme in die Verfassung erfüllt, sondern es müssen konkrete Maßnahmen folgen." Wenn es die bayerische Staatsregierung mit dem Klimaschutz tatsächlich ernst meine, so Beran, stünden ihr eine Vielzahl an Möglichkeiten offen, die Klimaschutzziele zu erreichen.

Der Landesverband der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) in Bayern äußerte sich jedoch kritisch gegenüber dem gestrigen Abstimmungsergebnis. "Das Staatsziel Klimaschutz in der Bayerischen Verfassung wäre wichtig gewesen, weil es der Bedeutung des Themas angemessen wäre", sagte ein Sprecher der Partei. Auch wenn sich aus der Erhebung zum Staatsziel keine konkreten Verpflichtungen für das Handeln der Regierung ableiten ließen, wäre allein der Verweis darauf, in der politischen Debatte von großem Gewicht gewesen. Nach Meinung der ödp hätte es einen erheblichen indirekten Handlungsdruck bewirkt.

Im Landtag war am Dienstag darüber abgestimmt worden, ob der Klimaschutz als Staatsziel in die Verfassung des Freistaats aufgenommen werden soll. Der Gesetzentwurf verfehlte jedoch die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit. 177 Abgeordnete stimmten dafür, 137 wären notwendig gewesen. Unklar ist, ob es bis zum Herbst einen neuen Anlauf geben wird.

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